Hauboldt: Stärkung der Unabhängigkeit des Datenschutzes bleibt auf der Tagesordnung

Nach der heutigen Ablehnung des LINKEN Gesetzentwurfs zum Ausbau der Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten, fordert Ralf Hauboldt die Regierungskoalition auf, "ihren vollmundigen Ankündigungen auch bald Taten folgen zu lassen und ihr Gesetz zur Modernisierung des Thüringer Datenschutzrechts vorzulegen".

Auch angesichts des hochproblematischen Umgangs der CDU-SPD-Koalition mit der Neubesetzung der Funktion des Thüringer Datenschutzbeauftragten wäre es gut, wenn zukünftig der Landesdatenschutzbeauftragte vom Landtag nach einem transparenten Verfahren mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden würde. Zudem wäre ein Unabhängiges Datenschutzzentrum, wie es erfolgreich in Schleswig-Holstein arbeitet, für Thüringen ein Gewinn. Die Änderungsvorschläge zur Modernisierung des Thüringer Datenschutzrechts seien nicht einmal in die Ausschüsse überwiesen worden. Daher werde sie die LINKE zeitnah wieder in den Landtag einbringen, kündigt der justizpolitische Sprecher und Mitglied des Landesdatenschutzbeirates an.

Der Abgeordnete fordert auch mit Blick auf den anstehenden 9. Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten zu den Jahren 2010 und 2011, dass der Datenschutzbeauftragte "nun endlich das notwendige Personal zur Verfügung gestellt bekommen muss". Dies sei umso dringender als er nun auch die Kontrolle des privatwirtschaftlichen Bereichs übertragen bekommen habe.

"Ein Unabhängiges Datenschutzzentrum in Thüringen als eigenständige Anstalt öffentlichen Rechts und mit der Gewährträgerschaft des Landes als finanzieller Absicherung würde ganz neue Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Auch die Aufgaben im öffentlichen Bereich, wie z.B. die datenschutzrechtliche Kontrolle der Kommunen, die bisher sehr im Argen liegt, könnte wirksamer wahrgenommen werden", ist sich der LINKE-Datenschutzexperte sicher. Es bleibe zu hoffen, dass die derzeit auf EU-Ebene laufende Modernisierungsdiskussion in Sachen Datenschutz auch die notwendige Überarbeitung des Thüringer Datenschutzrechts befördert, so Hauboldt abschließend.

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