Hande warnt: Landesregierung baut Kontrolllücken ins Polizeigesetz
Zum kürzlich vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) in Thüringen erklärt Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Der Gesetzentwurf, der bislang unter dem Etikett eines verbesserten Schutzes von Frauen angekündigt wurde, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Sammelsurium massiver neuer Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse. Diese greifen erheblich in die Grundrechte aller Thüringerinnen und Thüringer ein. Zugleich umgeht der Entwurf an mehreren zentralen Stellen die gebotene parlamentarische und richterliche Kontrolle. Besonders deutlich wird das beim Umgang mit Schusswaffen, beim Einsatz von V-Personen sowie bei der Überwachung öffentlicher Räume mittels künstlicher Intelligenz.“
Der Abgeordnete verweist darauf, dass bei einer Fachveranstaltung der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag vor drei Wochen sowohl Bürgerrechtler:innen als auch Polizistinnen und Polizisten den bislang bekannten Regierungsentwurf als in seinen Befugnissen deutlich zu weitgehend kritisierten. Hierzu führt Hande weiter aus: „Das Polizeiaufgabengesetz ist einer der wichtigsten Werkzeugkästen für die tägliche Arbeit der Einsatzkräfte. Gerade deshalb muss es rechtssicher und verfassungsfest ausgestaltet sein. Thüringen kann es sich nicht leisten, mit einem zentralen Sicherheitsgesetz vor den Verfassungsgerichten zu scheitern. Der aktuelle Regierungsentwurf wird diesem Anspruch nicht gerecht. Er würde es beispielsweise ermöglichen, dass einzelne Polizeibeamte künftig eigenständig und ohne Rechenschaftspflicht stündlich sogenannte ‚gefährliche Orte‘ festlegen können, in denen KI-gestützte Überwachungssysteme das Verhalten und Bewegen sämtlicher anwesender Personen analysieren, ohne richterliche Anordnung und ohne parlamentarische Kontrolle. Das ist weder geboten noch fachlich geeignet oder erforderlich.“
Kritisch sieht Hande auch die geplanten Änderungen im Umgang mit Waffen und beim Einsatz von V-Personen: „Die Regierung baut sich eine Art Blanko-Ermächtigung für Waffen ins Gesetz ein, die es dem Innenministerium künftig ermöglicht, ohne parlamentarische Beteiligung neue Waffenarten unterhalb von Maschinenpistolen und Gewehren zuzulassen. Bisher gab es Ausnahmen nur für Spezialeinheiten, was eher nachvollziehbar war, aber die generelle Ermächtigung potentiell gefährliche Waffen für die gesamte Polizei am Parlament vorbei einzuführen halten wir für gefährlich. Die Regierung will auch den Einsatz von polizeilichen V-Leuten gesetzlich stärker verankern, blendet aber vollständig die Kontrolle aus. Weder Richter noch der Landtag sollen diese besonders tiefgreifenden Grundrechtseingriffe kontrollieren dürfen, womit man sich sogar noch unterhalb der Standards für V-Leute des Verfassungsschutzes bewegt. Die Linke lehnt diese Politik der Brombeer-Regierung ab, die sich eine Sicherheitsarchitektur schafft, bei der Kontrolle als störend empfunden wird. Wer Sicherheitspolitik ernst meint, muss sie rechtsstaatlich gestalten."

