Hande: Die Linke stoppt massive Kürzungen der Landesregierung bei Feuerwehr und Katastrophenschutz
„Mit unseren Änderungen zum Haushalt 2026/2027 haben wir massive Kürzungspläne im Bereich Feuerwehr und Katastrophenschutz verhindert und stattdessen gezielt gestärkt. Dass der Feuerwehrverband nach dem Entwurf der Landesregierung ursprünglich jeden sechsten Euro verlieren sollte und den Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz sogar sechzig Prozent der Mittel gestrichen werden sollten, war absolut inakzeptabel. Auch die AfD hat den Feuerwehrverband in eine noch umfangreichere, selbst konstruierte Kürzungsliste aufgenommen und wollte die Auszahlung der Mittel ab dem 1. Januar 2026 vollständig sperren, das ist völlig unverantwortlich. Als Die Linke haben wir hier ein klares Stoppzeichen gesetzt und die Haushaltsansätze erhöht, um die Arbeit dieser Verbände zu sichern. Deren Mitglieder setzen vielfach ehrenamtlich ihre eigene Gesundheit für das Leben anderer aufs Spiel und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur öffentlichen Sicherheit“, erklärt Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag.
Hande betont, dass der Haushalt 2026/2027 im Bereich Feuerwehr und Katastrophenschutz in weiten Teilen an das Niveau der rot-rot-grünen Jahre im Bevölkerungsschutz anknüpft und begonnene Investitionen fortführt. An mehreren Stellen habe es jedoch Fehlstellungen gegeben. Dazu Hande weiter: „Die Feuerwehrschule war aus unserer Sicht nicht ausreichend finanziert, hier konnten wir den Regierungsentwurf nachbessern. Zudem haben wir als Die Linke den Waldbrand in Gösselsdorf in diesem Jahr im Innenausschuss aufgearbeitet. Das Ergebnis war ein zusätzlicher Investitionsbedarf, insbesondere bei Feuerwehrdrohnen und Spezialtechnik für Waldbrände. Ich bin froh, dass wir hierzu gemeinsam mit der Koalition Verbesserungen aushandeln konnten. Gleichwohl hat die Brombeer-Koalition in ihrem ersten Jahr versäumt, insgesamt neun Verordnungen im Bereich Feuerwehr- und Katastrophenschutz auf notwendige Anpassungen zu überarbeiten, obwohl dort Änderungsbedarf besteht. Hier erwarten wir im Jahr 2026 eine Umsetzung, die den Bedürfnissen von Einsatzkräften, Kommunen und der Gefahrenabwehr gerecht wird.“

