Gesetzliche Kennzeichnung für die Polizei beschlossen, erstmals auch Bestimmung zur Kennzeichnung des SEK

Ronald Hande

"Die heute im Landtag mit unseren Änderungen beschlossene Dienstrechtsreform ist ein weiterer Baustein für einen modernen und rechtssicheren öffentlichen Dienst. Nachdem wir bereits 2017 erfolgreich die numerische Kennzeichnung für die Polizei in Thüringen eingeführt haben, wird sie nun zur gesetzlichen Pflicht, insbesondere für Einsatzeinheiten. Als Linke haben wir vehement für die gesetzliche Regelung gestritten und auch dafür, dass nun ein neues Wechselmodell kommt: Grundsätzlich gilt die Kultur der Offenheit durch das Tragen des Namens, etwa im Streifendienst; wenn die konkrete Einsatzlage dies künftig jedoch unzumutbar macht, kann auf eine fünfstellige Nummer gewechselt werden. Entscheidend ist, dass hoheitliches Handeln durchgängig überprüfbar bleibt. Daher darf es aus unserer Sicht keine rechtsstaatliche Lücke geben: Thüringen wird nun das erste Bundesland sein, das ebenso eine gesetzliche Grundlage schafft, die numerische Kennzeichnung künftig auf das SEK auszuweiten, sobald die Voraussetzungen für das erhöhte Identitätsschutzinteresse der Spezialkräfte geschaffen sind", so Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag.

 

 

 

Der Landtag hat dazu mit seiner Mehrheit auch den Entschließungsantrag der Linken beschlossen, der heute einen Prüfauftrag zur technisch-organisatorischen Umsetzung beim SEK bis Ende 2026 einleitet, nachdem auch in Berlin untergesetzlich die Spezialeinheiten bereits nummeriert werden, Amnesty International hatte hierzu wichtige Impulse geliefert. Der Abgeordnete weiter: "Tausende Polizistinnen und Polizisten leisten jeden Tag wichtige Arbeit, aber auch sie sind nur Menschen und wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Deshalb braucht es eine klare Fehlerkultur und einen geeigneten Rahmen, um auch die Polizei als Organisation positiv weiterzuentwickeln. Diese Novelle trägt daher auch unsere Handschrift und eine Bürgerrechtsorientierung. Bereits 2024 hatte die von der Linken geführte Regierung unter Rot-Rot-Grün den Gesetzentwurf weitgehend identisch eingebracht, kam wegen der nahenden Landtagswahl aus Zeitgründen jedoch nicht zum Ende. Ich freue mich, dass wir nun einen Kompromiss unter den demokratischen Fraktionen erzielt haben."

 

 

Der Abgeordnete abschließend: "Darüber hinaus verbessert die Reform auch auf unsere Initiative hin die Regelungen zum äußeren Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten, wir grenzen diese rechtssicher ein und schützen vor überzogenen Eingriffen. So hat uns beispielsweise die Anhörung der Gewerkschaft der Polizei und des DGB überzeugt, dass es ein unverhältnismäßiger Eingriff wäre, bereits vor dem Stechen von Tattoos oder Piercings für jedes Motiv Genehmigungen des Dienstherrn einzuholen, wir konnten eine Streichung der Regelung erzielen. Der Staat sollte hier nicht derart in die private Lebensführung eingreifen und nur dann tätig werden, wenn das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamten nachweislich beeinträchtigt wäre. Ebenso beschränken wir Eignungsuntersuchungen auf besonders gefahrgeneigte Tätigkeiten und schaffen einen Anspruch auf eine Vertrauensperson für derartige Untersuchungen. Das sorgt für mehr Fairness, stärkt die Beschäftigten und entlastet etwa den polizeiärztlichen Dienst. Unser Ziel muss es sein, die Menschen im öffentlichen Dienst zu motivieren und wertzuschätzen, dazu leistet diese Novelle einen spürbaren Beitrag."

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