Fachtagung „Wie umgehen mit Rassismus, Ungleichwertigkeit und Diskriminierung?“
Am Donnerstag, dem 16. Februar 2017, fand eine Fachtagung der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag zum Thema „Wie umgehen mit Rassismus, Ungleichwertigkeit und Diskriminierung“ als Auftakt für die gerade erst eingesetzte Enquetekommission Rassismus statt. Zur Vorbereitung der Arbeit der Kommission waren Expert_innen, antirassistische Initiativen und Politiker_innen eingeladen, um Erwartungen an die Kommission zu formulieren und zu diskutieren.
Den Anfang machte Sabine Berninger, künftige Obfrau der Fraktion DIE LINKE. in der Enquetekommission Rassismus, und sprach über den Anspruch, die Schwerpunkte und Ziele der Kommission. Das Einführungsreferat hielt Prof. Barbara John, Ombudsfrau für die Hinterbliebenen der NSU-Opfer. Dem folgte eine Frage- und Diskussionsrunde mit dem Publikum.
„Rassismus ist ein Gift, das die Gesellschaft spaltet.“
Frau Prof. Barbara John, Ombudsfrau für die Hinterbliebenen der NSU-Opfer, lobte das Landesparlament Thüringen für die Einsetzung einer Enquetekommission. Diese Kommission sei in Deutschland einmalig und wichtig, weil das Land Verantwortung übernimmt, gegen Rassismus in all seinen Ausprägungen vorzugehen.
Frau Prof. John thematisierte, dass es in Deutschland keine allgemein gültige und eindeutige Definition von Rassismus gäbe, die jedoch benötigt werde. Ebenso forderte sie eine Strafnorm gegen Rassismus in Deutschland und erläuterte, dass es eine solche beispielsweise in der Schweiz seit 1995 gibt. Die rechtliche Auslegung von Rassismus führe in Deutschland strafrechtlich kaum zu Verurteilungen, etwa bei rassistischen Äußerungen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) funktioniere darüber hinaus nicht als Antirassismusgesetz.
„Rassismus ist ein Gift, das die Gesellschaft spaltet“, sagte John. „Es demoralisiert und tötet Menschen.“ Sie plädierte dafür, die Rassismusforschung zu institutionalisieren und Kompetenzen zu bündeln. Darüber hinaus sei ihrer Ansicht nach eine totale Abgrenzung, wie dies etwa Rassisten tun, falsch. Vielmehr müsse man mit Menschen, die rassistisches Gedankengut vertreten, in den Dialog treten. Diese Auffassung wurde in der anschließenden Debatte kontrovers diskutiert.
Im Anschluss an Johns Vortrag sprachen Expert_innen und Betroffene aus der Zivil¬gesell-schaft im Rahmen eines Hearings in kurzen Eingangsstatements über ihre Erfahrungen und den Umgang mit Rassismus.
Rassismus lässt sich nicht „weg-bilden“.
Melanie Pohner vom DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. berichtete über die antirassistische Bildungsarbeit. Ihre Erfahrung ist, dass, wenn in Workshops das Problem Rassismus im Betrieb angesprochen werde, dies etwa von Betriebsräten oft als Nestbeschmutzung verstanden wird. Auch sei in Thüringen ihrer Meinung nach eine „Anti-Islam-Haltung“ zur Normalität geworden. Sie stellte darauf folgend mehrere Fragen an die Enquetekommission: Was kann sie für die Praxis leisten? Wer sind die Zielgruppen? Mit wem sollte antirassistisch gearbeitet werden und wo sind die Grenzen? In Bezug auf Johns Statement beantwortete Sie ihre Frage bereits selbst, als sie sagte, dass gewisse Punkte schlichtweg nicht verhandelbar seien. Sie schlug der Enquete¬kommission vor, stärker den Alltagsrassismus in den Fokus zu nehmen. Das Konzept von Nicht-Rassismus solle das Prinzip des Antirassismus ablösen und zum Gesamtprinzip der Gesellschaft werden. Rassismus lässt sich nicht „weg-bilden“. Was ist also die Aufgabe der Politik? Was muss sich im Bildungsbereich, in der Politik und was gesetzlich ändern, um Rassismus zurückzudrängen? Wie sehr müssen wir präventiv, wie sehr interventionistisch ansetzen?
Das Problem heißt Rassismus.
Christina Büttner von der Opferberatung ezra präsentierte den Blick der Opfer. Sie stellte kurz dar, dass die Zahl rassistisch motivierter Gewalttaten im Jahr 2016 im Vergleich zu 2015 (als es bereits einen enormen Anstieg gegeben hatte) um weitere 25% gestiegen ist. „So hoch war die Zahl in Thüringen seit 2001 noch nie.“ Das Problem Rassismus bilde sich ganz deutlich ab, zwei Drittel der Übergriffe sei rassistisch motiviert. Zu den Ursachen führte Frau Büttner aus, dass die Gruppe der potentiell Betroffenen seit 2015 größer geworden sei, aber auch die Basis für Rassismus in der deutschen Bevölkerung sei eine andere geworden, „das Sagbare“ sei deutlich mehr geworden dadurch, dass Grenzen aufgeweicht wurden, von AfD aber auch von Vertreter_innen demokratischer Gruppierungen.
Betroffene seien heute in Thüringen jedoch nicht nur Geflüchtete, sondern auch Menschen, die zum Studieren hierhergekommen sind, oder Kinder, von denen ein Elternteil nach Deutschland eingewandert ist.
Rassismus finde sich in vielen Lebensbereichen, etwa in der Schule oder bei der Arbeit. Frau Büttner schilderte als Fallbeispiel, dass Migrant_innen Angst hätten, zur Ausländerbehörde zu gehen, da sie dort schlecht behandelt und diskriminiert würden. Die Bekämpfung des strukturellen Rassismus sei ihrer Meinung nach eine der dringendsten Aufgaben im Kampf gegen Rassismus.
Büttner plädierte dafür, in Thüringen ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt einzu¬führen, wie dies in Brandenburg der Fall ist. Dies sei bereits in der Koalitionsverein¬barung formuliert, aber bislang noch nicht umgesetzt. Derzeit seien 7 Menschen in Thüringen betroffen, die Opfer rassistisch motivierter Gewalt geworden seien und täglich die Abschiebung befürchteten.
Thüringen verfüge darüber hinaus über keine unabhängige Antidiskriminierungsstelle, die selbstorganisiert ist und Betroffene berät. Der Antidiskriminierungsbeauftragte ist an die Staatskanzlei gebunden. Büttner findet dies nicht richtig, denn man bräuchte eine niedrigschwellige Stelle, an welche die Opferberatung Betroffene verweisen kann. Es müsse auch eine Landes-Antidiskriminierungsstelle nach dem Vorbild von Berlin geben.
Diskriminierungserfahrungen sichtbar machen.
Daniel Bartel vom Antidiskriminierungsbüro Sachsen griff Büttners Kritik auf und beschrieb, dass die Internetpräsenz der Landes-Antidiskriminierungsstelle nicht auffindbar sei. Hier gebe es sehr viel Nachholbedarf. Ein wichtiges Feld bei der Antidiskriminierungsarbeit sei auch der Wohnungsmarkt. 50% der Geflüchteten, die aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen wollen, würden abgewiesen. Kommunale Wohnungsgesellschaften praktizierten inoffizielle Vergabesysteme, in denen insbesondere Menschen mit Migrationsbiografie benachteiligt würden. Für die Arbeit der Enquetekommission plädierte er dafür, die Diskriminierungserfahrungen sichtbar zu machen und ausgehend davon konkrete Handlungsempfehlungen abzuleiten. Zudem sollten die Erfahrungen bereits bestehender Antidiskriminierungsstellen in anderen Bundesländern sowie die vom Antidiskriminierungsverband Deutschland publizierten „Standards für eine qualifizierte Antidiskriminierungsberatung“ herangezogen werden. Daniel Bartel plädierte für ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz.
Intersektionalität der Diskriminierung in den Fokus nehmen.
Prof. Dr. Andrea Nachtigall, Professorin für die Lehrgebiete „Gender und Diversity in der Sozialen Arbeit“ am Fachbereich Sozialwesen der Ernst-Abbe-Hochschule Jena, verwies darauf, dass es für Thüringen keine empirischen Studien über die Diskriminierung von LSBTTIQ gibt. Bereits vorhandene Studien belegten, dass LSBTTIQ Menschen bereits in der Familie, später in der Schule und auf der Arbeit diskriminiert werden. Eine inhaltliche Grundlage für die Arbeit in der Kommission zu dem Thema biete die Studie des DIJ „Coming-out - und dann ...?! Erfahrungen von lesbischen, schwulen, bisexuellen und trans*Jugendlichen in Deutschland“. Auffällig sei, dass es in ländlichen Gebieten keinerlei Schutzräume für LSBTTIQ Menschen gäbe. Allerdings führe der Thüringen Monitor Einstellungen gegen diese Menschen bereits auf. Sie schlug der Enquetekommission vor, flächendeckend niedrigschwellige Beratungsangebote personell und finanziell gesichert aufzubauen. Darüber hinaus müsse es Fortbildungen zum Thema LSBTTIQ in der Verwaltung, im Bildungs-, Sozial-, und Gesundheitsbereich geben.
Ein weiteres Thema seien LSBTTIQ Geflüchtete, die besonders schutzbedürftig sind. Zum Abschluss hob Andrea Nachtigall noch hervor, dass die Intersektionalität der Diskriminierung von LSBTTIQ Menschen in den Fokus genommen werden müsse. Diskriminierung ist heute viel komplexer. Oft werden Menschen mehrfach diskriminiert, etwa aufgrund von Gender, ethnischer und sozialer Herkunft.
Verwaltung benötigt interkulturelle Fortbildung und Sensibilisierung.
Josina Monteiro, Projektleiterin von SprIntpool Thüringen, dem Vermittlungsservice für Sprach- und Integrationsmittelnde in Thüringen, berichtete insbesondere über die institutionelle Diskriminierung – wie zum Beispiel die Abwertung der Kompetenzen von Muslima mit Kopftuch. Jugendämter und Jobcenter unterstellten häufig Missbrauch von Sozialleistungen und nicht selten sei in der Verwaltung eine offene Abneigung gegenüber Menschen mit Migrationsbiografie zu beobachten. Thüringen braucht, das unterstrich Frau Monteiro, unbedingt eine Antidiskriminierungsstelle. Zudem solle neben einer interkulturellen Fortbildung und Sensibilisierung, auch die mehrsprachige Qualifizierung von Verwaltungsangestellten mit als Zielstellung aufgegriffen werden.
„Thematisieren Sie, welche Rolle Sprache spielt!“
Als letzte Referentin sprach die Journalistin Alice Lanzke vom Neue Deutsche Medienmacher e.V. über die Rolle von Sprache und Verantwortung in den Medien. Es sei erschreckend aber wahr, dass die Sprache des Rechtspopulismus Eingang in die Medienberichterstattung gefunden habe. Beispiele sind „Überfremdung“, „besorgte Bürger“, „Flüchtlingswelle“ oder „Flüchtlingsstrom“. Dies gelte auch für die sozialen Netzwerke.
Der Neue Deutsche Medienmacher e.V. erstellte mit Hilfe zahlreicher Fachleute ein Glossar, welches Journalist_innen helfen soll, in Berichten die Sachverhalte möglichst wertungsfrei, korrekt und präzise wiederzugeben. Sie plädierte dafür, dass die Kommission sich auch der Bedeutung und gesellschaftsgestaltenden Rolle von Sprache widmet und diese hinsichtlich Maßnahmen zur diskriminierungssensiblen Sprache berücksichtigt.
Diskussion
Nach den Impulsreferaten diskutierten die Expert_innen und Gäste über die politische Zielsetzung der Enquetekommission. Dabei wurde hervorgehoben, dass es in Sachen Rassismus kein Wissens-, sondern ein Umsetzungsproblem gäbe. Eine Aufgabe der Enquetekommission sei es, Diskriminierung und Rassismus in ihren verschiedenen Erscheinungsformen sichtbar zu machen und entsprechende Konsequenzen auf politischer Eben zu ziehen, um Rassismus und Diskriminierung zurückzudrängen. Gefordert wurde mehrfach, eine Landes-Antidiskriminierungsstelle in Thüringen zu schaffen. Bezüglich der Diskriminierung Geflüchteter müssten Maßnahmen für die Verwaltung entwickelt werden, „die Ausländerbehörden könnten ganz viel klären“, was Diskriminierung von vornherein vermeiden könne.

