Die Linke: Strom und Gas müssen bezahlbar bleiben – zeitnahe Lösungen nötig

Anja Müller

Laut aktuellen Mitteilungen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zu hohen Nebenkostenforderungen in Thüringen können in Altenburg ca. 4.300 Mieterinnen und Mieter Strom- und Gasrechnungen nicht oder nicht pünktlich bezahlen. In Suhl seien es derzeit ca. 1.700 Betroffene. Dazu erklärt Anja Müller, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Ich bin froh über die Erhebung der NGG, denn sie bringt einmal mehr zum Ausdruck, wie drängend das Thema zu hoher Nebenkosten ist. Die Linke im Thüringer Landtag fordert immer wieder die Wohnnebenkosten – vor allem die Energiekosten – von Steuerlasten und Spekulationsauswirkungen zu befreien. Es ist dringend geboten Mieterinnen und Mieter, aber auch diejenigen, die in selbstbewohntem Eigentum wohnen, von Stromsteuer, CO2-Abgabe und weiteren Preistreibern zu entlasten.Meine Fraktion hat dazu und zu weiteren Punkten des besseren Mieter:innenschutzes Anträge in den Landtag eingebracht. Trotz der bisherigen Ablehnung im Ausschuss werbe ich bei den Koalitionsfraktionen nachdrücklich für die Zustimmung zu den Anträgen meiner Fraktion.“

Eine besonders gefährdete Personengruppe seien nach Auffassung von Müller Menschen, die Sozialleistungen beziehen und sie betont: „Dass Sozialleistungen wie das Bürgergeld die Mietnebenkosten nicht vollumfänglich decken, verursacht eine strukturelle Lücke, die ausgerechnet diejenigen, die ohnehin schon mit viel zu wenig Geld über den Monat kommen müssen, zusätzlich belastet. Diese sogenannte Wohnkostenlücke wollen wir als Die Linke schließen und haben auch explizit dafür einen Antrag in den Landtag eingebracht.“

Abschließend empfiehlt Müller Betroffenen, sich im Falle zu hoher Nebenkostenabrechnungen beraten zu lassen und führt dazu aus: "Alle, die befürchten, zu hohe Nebenkostenabrechnungen zu bekommen, können die Energieberater der Verbraucherzentralen konsultieren, sich dort beraten lassen und konkret die prüfen lassen. Sollte eine Rechnung nicht sofort beglichen werden können, ist es möglich, mit den Strom- und Energieversorgern Ratenzahlungspläne zu vereinbaren. Im Ernstfall können bei den Sozialbehörden auch einmalige Härtefall-Leistungen beantragt werden."

 

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