DIE LINKE kündigt umfangreiche Änderung zum Polizeiaufgabengesetz an

Am 21. November 2012 urteilte der Thüringer Verfassungsgerichtshof auf Klage mehrerer Rechtsanwälte, "dass die Änderung des Polizeiaufgabengesetzes im Jahr 2008 mit der Thüringer Verfassung überwiegend nicht vereinbar ist". Zu den beanstandeten Maßnahmen zählen u.a. der Einsatz verdeckter Ermittler, das Abhören von Telefonaten sowie die optische und akustische Überwachung von Wohnungen. Das Verfassungsgericht forderte den Landtag auf, das Polizeiaufgabengesetz bis zum September 2013 verfassungskonform zu ändern.

Wenn die Landesregierung in der nächsten Woche ihren Gesetzentwurf dem Parlament zur ersten Beratung unterbreitet, legt die Fraktion DIE LINKE alternativ einen umfangreichen Änderungsentwurf vor. "Während sich die Landesregierung allein auf die vom Verfassungsgericht explizit genannten Vorgaben bezieht, halten wir es für notwendig, den gesamten Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr grundlegend zu überarbeiten", sagt Martina Renner, Innenexpertin der Linksfraktion. Auch die Rechtsanwaltskammer Thüringen hat heute Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Landesregierung eingefordert.

Schwerpunkte der Novellierungsvorschläge der LINKEN sind die Anhebung der polizeilichen Eingriffsschwellen insbesondere für schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte, Streichung der Befugnisse zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zum Einsatz sogenannter IMSI-Catcher, Stärkung der Rechte der von polizeilichen Maßnahmen betroffenen Personen und Erweiterung der Auskunftsrechte von Betroffenen. Außerdem wird eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte gesetzlich verankert, um Kontrolle und Transparenz polizeilichen Handelns künftig zu stärken.

"Ganz neue Wege wollen wir bei der Kontrolle der polizeilichen Tätigkeit gehen. Insbesondere die Befugnisse zur verdeckten Datenerhebung, also quasi geheimdienstliche Befugnisse zur Gefahrenabwehr, erfordern eine weitest gehende parlamentarische Kontrolle, die bislang nicht gewährleistet ist. Dazu schlagen wir neben einer Polizeibeschwerdestelle die Bildung eines parlamentarischen Polizeiausschusses mit Kontrollrechten und -befugnissen vor", so Frau Renner, die darauf verweist, dass in den letzten Jahren im Schatten der Debatte um Terrorismusabwehr und Geheimdienstkontrolle die Befugnisse der Polizei permanent auch über die Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen ausgeweitet wurden.

"Nun kommt es darauf an, dass das Parlament selbst wieder die Gestaltungshoheit über die grundrechtsrelevanten Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden an sich nehmen und einen bürgerrechtlich verantwortlichen Ausgleich zwischen Sicherheitsinteressen einerseits und dem Anspruch an eine freie Gesellschaft andererseits vornimmt", so Renner abschließend.

Am kommenden Mittwoch, 22. Mai, 13 Uhr, wird die Fraktion DIE LINKE den Änderungsvorschlag im Rahmen eines Pressegespräches den VertreterInnen der Medien vorstellen. Eine Einladung geht Ihnen hierzu noch gesondert zu.

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