DIE LINKE kritisiert sinnlosen Aufwand zu Lasten von Hartz-IV-Betroffenen durch Kindergeld-Rückforderung
Empört reagiert die arbeitsmarktpolitische Sprecherin im Thüringer Landtag, Ina Leukefeld, auf die Geld-Zurück-Aktion der Bundesagentur für Arbeit. Schließlich durften und konnten Betroffene darauf vertrauen, dass die Bescheide richtig berechnet wurden. Der Fehler gehe zu Lasten der Behörde und nicht zu Lasten der Betroffenen. Dieser so genannte Bestandsschutz ergebe sich auch aus den Regelungen des Sozialgesetzbuches 10.
"Eine sozial gerechte Lösung wäre, den erhöhten Kindergeldbetrag bei den Betroffenen tatsächlich zu belassen und nicht als Einkommen zu verrechnen, das die Hartz-IV-Leistung mindert. So würden die wirklich Bedürftigen auch von der Kindergeld-Erhöhung profitieren. "Die derzeit geltende Regelung ist ein weiteres Paradebeispiel für das Sozialdilettantentum dieser Bundesregierung", bekräftigt Frau Leukefeld. Sie weist darauf hin, dass Hartz-IV-Empfänger offenkundig nach Gutdünken der verantwortlichen Behörden behandelt wurden, da eine einheitliche Regelung zur Anrechnung des Kindergeldes auf den Hartz-IV-Regelsatz fehlte. So kämen Rückforderungen auf einen großen Teil der Hartz-IV-Bezieher zu.
Daher müsse die Bundesagentur den sinnlosen Aufwand unterlassen, in mehreren hunderttausend Fällen Kleinbeträge von Hartz-IV-Beziehern zurückzufordern. Der daraus entstehende bürokratische Aufwand übersteige die Rückforderungsbeträge fast um das Doppelte.
Die Arbeitsmarktpolitikerin der LINKEN fordert von der Bundesregierung eine andere Regelung im Umgang mit der Kindergelderhöhung zugunsten von Hartz-IV-Beziehern: "Es ist nicht hinnehmbar, dass Gutverdiener über den Kinderfreibetrag bis zu 40 Euro im Monat mehr in der Tasche haben, Durchschnittsverdiener 20 Euro Kindergeld bekommen und Hartz-IV-Haushalte mit Kindern vollkommen leer ausgehen."
