Blockadehaltung der AfD mittels Verfassungsgerichtshof aufbrechen
„Es ist wichtig, zeitnah zu einer ordnungsgemäßen Besetzung des Richterwahlausschusses in Thüringen zu kommen. Es braucht jetzt eine Lösung, die weitere erfolglose Wahlgänge und die Demontage demokratischer Kandidatinnen und Kandidaten im Landtag verhindert. Dazu muss Mario Voigt endlich seinem eigenen Anspruch gerecht werden und einen Weg finden, die destruktive Blockade durch die AfD zu durchbrechen. Wie bereits bei der konstituierenden Landtagssitzung, sollte auch hier die Möglichkeit geprüft werden, die ordnende Hand des Verfassungsgerichtshofs einzubeziehen“, so Ulrike Grosse-Röthig, justizpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, mit Blick auf aktuelle Berichterstattung zum Thema.
„Die AfD blockiert sachwidrig ein zentrales Gremium von Rechtsstaat und Justiz in Thüringen. Sie koppelt öffentlich die Wahl zum Richterwahlausschuss mit der Besetzung des Vizepräsidentenpostens. Dies ist ein politisches Erpressungspaket, das rechtsstaatlichen Prinzipien widerspricht. Die Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zu Gremienbesetzungen ist eindeutig: Kompetente und geeignete Kandidatinnen und Kandidaten dürfen nicht aus sachwidrigen Gründen abgelehnt werden. Wahlakte dürfen auch nicht sachwidrig für anderweitige politische Ziele in Geiselhaft genommen werden“, unterstreicht die Linke-Abgeordnete.
Vorschlägen, Richterinnen und Richter ohne Beteiligung des Ausschusses auf Lebenszeit zu ernennen, erteilen wir eine klare Absage. § 19 des Deutschen Richtergesetzes, auch für die Länder verbindlich, stellt unmissverständlich klar: Eine Ernennung ohne Ausschussbeteiligung ist rechtswidrig und aufzuheben.
Grosse-Röthig abschließend: „Ohne funktionierenden Richterwahlausschuss gibt es in Thüringen keine rechtskonforme Richterernennung auf Lebenszeit. Umso dringlicher ist es, die antidemokratische Blockade der AfD zu beenden und das notfalls mit verfassungsgerichtlicher Unterstützung.“

