Bärwolff kritisiert Scheitern der Verfassungsklage
„Die Nichtannahme der Klage einer Mutter bezüglich des Bundeselterngeldes beim Bundesverfassungsgericht ist ein skandalöses Zeichen für die Betroffenen“, moniert Matthias Bärwolff. Die Mutter hatte dagegen geklagt, dass ihr als Erwerbslose das Bundeselterngeld nicht zusteht. „Mit der Nichtzulassung der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht werden unsoziale Politik und Stigmatisierung von Kindern weiter betrieben“, kritisiert der Sozialpolitiker der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.
Der Abgeordnete erinnert daran, dass erst am 20. November viele Reden zum „Tag der UN-Kinderrechtskonvention“ gehalten wurden, die darauf abzielten, alle Kinder unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund zu fördern und zu unterstützen. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - aber auch das Elterngeld an sich - sprechen dem Anliegen der UN-Kinderrechtskonvention Hohn. In der Bundesrepublik wird seit vielen Jahren eine Sozial- und Kinderpolitik betrieben, die sozial Schwache immer weiter und immer wieder stigmatisiert und ausgrenzt“, so Bärwolff weiter.
