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Auch zum Straßenausbaubeitragsrecht wird der öffentliche Dialog verweigert

Dass CDU und SPD im Innenausschuss jetzt auch zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Straßenausbaubeitragsrechts eine mündliche Anhörung abgelehnt haben, kritisiert der Innenpolitiker der LINKEN Frank Kuschel.

„Das Thema bestimmt seit Jahren die öffentliche Debatte. Rechtsfrieden vermochten die Verantwortlichen bis heute nicht zu schaffen. Auch der neue Vorstoß der Landesregierung wird diesem Ansinnen keine Rechnung tragen, denn er bleibt hinter den Ankündigungen, eine bürgerfreundliche und gerechte Lösung zu finden, weit zurück“, betont der Landtagsabgeordnete. Es werde letztlich das bisherige Beitragsfinanzierungssystem fortgesetzt und darüber hinaus an der rückwirkenden Erhebung der Straßenausbaubeiträge bis 1991 im Grundsatz festgehalten, was der Kommunalexperte für verfassungsrechtlich bedenklich hält. Aber vielleicht scheue man auch gerade deshalb den öffentlichen Dialog mit Sachverständigen und Betroffenen.

Kuschel verweist auf den von der Thüringer Bürgerallianz gegen überhöhte Kommunalabgaben erarbeiteten Gesetzentwurf mit bürgerfreundlichen und finanzierbaren Vorschlägen. Die Linksfraktion hatte den Gesetzentwurf zusammen mit den Bündnisgrünen als „Thüringer Gesetz zu Abschaffung der Straßenausbau- und Abwasserbeiträge“ in den Landtag eingebracht. „Auch hier war der Vorschlag, zum Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung durchzuführen, damit die Bürger selbst verfolgen können, wie die Sachverständigen den Gesetzentwurf bewerten, durch die regierungstragende Mehrheit blockiert und lediglich eine schriftliche Anhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit zugelassen worden“, erinnert der Kommunalexperte. Daher hatten die beiden Fraktionen im Oktober eine eigene öffentliche Anhörung durchgeführt. Frank Kuschel schließt nicht aus, dass mit der Novellierung des Straßenausbaubeitragsrechts nunmehr ebenso verfahren wird. „Der öffentliche Dialog über die Kommunalabgaben ist unentbehrlich“, betont der LINKE-Politiker abschließend.

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