Für die sexuelle Selbstbestimmung der Frauen braucht es mehr als die Streichung des § 219a

Karola Stange

Karola Stange, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, erklärt zur heutigen Abstimmung im Bundestag über die Aufhebung des § 219a StGB: „Die Aufhebung des Verbotes über Leistungen zum Schwangerschaftsabbruch zu informieren, ist ein erster wichtiger Schritt für die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen. Trotzdem geht der heutige Beschluss nicht weit genug: Erst mit der Streichung des § 218 StGB wird ein Schwangerschaftsabbruch auch tatsächlich entkriminalisiert.“

„Wir werden uns weiterhin für die ersatzlose Streichung des Paragrafen 218 starkmachen. Schließlich sollte jede schwangere Frau das Recht haben, allein und ohne staatliche Bevormundung oder Belehrungsversuche über sich und ihren Körper zu entscheiden“, so Stange weiter.

DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass Angebote der freiwilligen Beratung ausgebaut werden. „Für die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen, müssen neben der rechtlichen Lage auch die weiteren Rahmenbedingungen angegangen werden. Wir brauchen in Thüringen flächendeckende Beratungsangebote, die schnell und barrierefrei Schwangeren helfen“, betont die Abgeordnete.

 

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