Schutz sensibler Daten – Arbeit bei Ermittlungen sicherstellen
Anlässlich der heutigen MDR-Meldung zu den Durchsuchungen bei Gewerkschaftern und Personalräten der Thüringer Polizei in der vergangenen Woche aufgrund des Verdachts des Geheimnisverrats erklärt Katja Mitteldorf, parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Solche eingriffsintensiven Maßnahmen müssen stets geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein und das erst recht, wenn es um Durchsuchungen oder Telefonüberwachungen geht. Das gilt selbstverständlich für mutmaßliche Tatverdächtige, in besonderem Maße für unbeteiligte Dritte. Und dann nochmals herausgehoben für Berufsgeheimnisträger, Journalisten sowie die Tätigkeit von Personalräten und Parlamenten. Hier muss im Vorfeld sorgfältig geprüft werden, sowohl was die Erfassung als auch die spätere Verarbeitung von Daten angeht. Sollte in diesem Zusammenhang auch parlamentarische Kommunikation mit unserer Fraktion erfasst worden sein, gehen wir davon aus, dass die Staatsanwaltschaft die entsprechenden verfassungsrechtlichen Vorgaben berücksichtigt.“
Mitteldorf weiter: „Kommt es auf Seiten der Polizei zu mutmaßlichen Pflichtverletzungen, ist eine sorgfältige und transparente Aufklärung unerlässlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verdacht auf Körperverletzung im Amt besteht. In solchen Fällen braucht es lückenlose Ermittlungen statt eines ‚unter den Teppich Kehrens‘. Daher unterstützen wir alle rechtlich zulässigen und verhältnismäßigen Maßnahmen, die geeignet sind, strafrechtlich relevantes Fehlverhalten, auch bei Polizeibeamtinnen und -beamten, konsequent aufzuklären. Gleichzeitig ist besondere Sensibilität gefragt, wenn strafprozessuale Maßnahmen in den Bereich gewerkschaftlicher Tätigkeit hineinwirken. Gerade beim Zugriff auf sensible Mitgliedsdaten oder vertrauliche Beratungsinhalte von Gewerkschaften sind sorgfältige Abwägungen erforderlich.“
Die Abgeordnete abschließend: „Auch interne Ermittler befinden sich in einem nicht einfachen Spannungsverhältnis. Sie müssen eine effektive Strafverfolgung gewährleisten, dafür Sorge tragen, den Ermittlungszweck nicht zu gefährden und alle rechtlichen Abwägungen im Blick behalten. Aus diesem Grund wird unsere Fraktion den Vorgang im Innenausschuss weiter aufklären und die Landesregierung bitten, diese Abwägungen, gerade auch hinsichtlich des grundrechtsschonenden Umgangs mit Gewerkschaftsinterna und des Schutzes der Rolle von Gewerkschaften und ihrer Tätigkeit, darzustellen.“