Urteil zur Mietpreisbremse zeigt: jetzt braucht es Mut für einen echten Mietendeckel
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt erneut: Staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt sind verfassungsgemäß. Die Mietpreisbremse ist rechtlich zulässig, weil Eigentum nicht schrankenlos ist, sondern dem Gemeinwohl verpflichtet bleibt. „Ich will die Mietpreisbremse nicht schönreden. Sie reicht nicht aus. Was wir brauchen, ist ein echter Mietendeckel. Aber das heutige Urteil zeigt klar: Der Gesetzgeber darf handeln – und er muss handeln“, sagt die wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, Anja Müller, und verweist auf den Gesetzentwurf zum sozialen Wohnen in Thüringen.
Wohnungsbau – und erst recht sozialer Wohnungsbau – ist keine Konjunkturmaßnahme für die Bauindustrie. Gutes und bezahlbares Wohnen ist eine Kernaufgabe des Sozialstaates. Alle Menschen haben ein Recht darauf, dass diese öffentliche Aufgabe ernst genommen wird.
Auch von Landesebene aus müsse alles versucht werden, Einfluss auf die Entwicklung der Mieten und Nebenkosten zu nehmen. Selbst marktwirtschaftliche Systeme kennen gesetzliche Moderation von Preisen. Solche Instrumente seien Ausdruck des verfassungsrechtlichen Sozialstaatsgebots. Die Thüringer Verfassung schreibe ausdrücklich eine soziale und ökologische Marktwirtschaft fest – das sei ein klarer Handlungsauftrag.
„Wenn Wohnen unbezahlbar wird, gerät sozialer Frieden in Gefahr. Deshalb brauchen wir nicht weniger Regulierung, sondern wirksame Regeln. Unser Gesetzentwurf zum sozialen Wohnen zeigt: Die Länder können handeln – und wir wollen es tun“, fasst Müller zusammen.

