Nebeneinkünfte – Bilay: Landesregierung kontrolliert Nebeneinkünfte von Bürgermeistern und Landräten nicht

Sascha Bilay
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„Dass die Landesregierung entgegen der gesetzlichen Bestimmungen keinen Überblick hat, was Bürgermeister und Landräte nebenbei verdienen, ist ein starkes Stück. Während Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, jeden Euro nachweisen müssen, haben hauptamtliche Wahlbeamte Narrenfreiheit“, kritisiert Sascha Bilay, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag.

 

Der Abgeordnete wollte von der Landesregierung wissen, welchen Nebentätigkeiten die hauptamtlichen Bürgermeister, Oberbürgermeister und Ländräte nachgehen. Diese Tätigkeiten sind genehmigungspflichtig und sofern sie bezahlt werden, muss – ab bestimmten Beträgen – ein Teil des zusätzlichen Verdienstes an die kommunalen Kassen abgeführt werden. Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage kritisiert Bilay deutlich: „Im Gesetz ist geregelt, dass die Wahlbeamten ihre Nebentätigkeiten genehmigen lassen müssen. Damit soll, wie bei allen Beamten, abgesichert werden, dass noch ausreichend Zeit für die eigentliche Arbeit bleibt. Deshalb sind auch die Zuverdienstmöglichkeiten begrenzt und müssen ab bestimmten Schwellenwerten an die Kommunen abgeführt werden. Um es klar zu formulieren: wir reden hier von Zusatzeinnahmen neben der monatlichen Vergütung als gut bezahlte Beamte, die ohnehin schon jeden Monat gut 300 Euro als zusätzliche Aufwandspauschale steuerfrei erhalten und die Landesregierung hat kein Wissen darüber, ob entsprechende Nebeneinkünfte generiert werden.“

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