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Saubere Luft ist einklagbar

Die wiederholte Überschreitung der Grenzwerte für die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung in Thüringen nahm die verkehrspolitische Sprecherin der LINKEN im Thüringer Landtag, Dr. Gudrun Lukin, zum Anlass, eine höhere Förderung des ÖPNV einzufordern. Die Abgeordnete sagte: „Es kann nicht sein, dass sich die Landesregierung auf einen Beobachterstatus je nach Wetterlage zurückzieht und die eigenen Anstrengungen nicht verstärkt.“

In zahlreichen Thüringer Städten würden die Grenzwerte für die Feinstaub- bzw. Stickstoffdioxidbelastung überschritten, obwohl es seit Jahren (in Erfurt seit 2005) so genannte Luftreinhaltepläne gebe. Der motorisierte Straßenverkehr sei für die erhöhten Belastungen in den Städten die Hauptverursacher.

Nach europäischem Recht seien die Behörden verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu ergreifen. So müsste nach Auffassung der LINKE-Abgeordneten durch eine höhere Förderung des ÖPNV ein Umstieg zu umweltfreundlicheren Verkehrsmitteln, wie Bus, Bahn und Rad, stärker unterstützt werden.

Es sei völlig unverständlich, dass die Thüringer Landesregierung hier nach dem Prinzip Hoffnung vorgehe. Gudrun Lukin sagt dazu: „Die Rechnung, dass die Jahresgrenzwerte thüringenweit insgesamt eingehalten und nur in Städten, wie Erfurt, Gera, Weimar, Jena, Mühlhausen oder Suhl, überschritten werden, geht nicht auf. Auch hier haben die Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf den Schutz ihrer Gesundheit.“

Abschließend verweist Dr. Lukin auf einen aktuellen Rechtsstreit in Hessen, bei dem mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) das „Recht auf saubere Luft“ eingefordert werde. „Eine solche Klage könnte auch Thüringen drohen, wenn die Landesregierung sich hier nicht stärker engagiert“, sagt sie.


 

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