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Vielfalt der Geschlechter

Im Oktober 2017 Urteil des Bundesverfassungsgericht: Verfassungswidrig ist eine Zuordnung aller Menschen beim Personenstand in die Geschlechterkategorie Mann und Frau. Die Bundesregierung wurde daraufhin verpflichtet eine positive dritte Option für Menschen abseits dieser Kategorien zu schaffen.
Ein richtiges Urteil, welches Inter*–, Trans*– und non die Rechte und nonbinären Menschen Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität verspricht. Am 13. Dezember vergangenen Jahres wurde im Bundestag das Personenstandsrecht nun geändert. Diese Änderung werden von vielen Interessenvertreter*innen aus der LSBTIQ*– community kritisiert. Das Fachgespräch gestern hat den aktuellen Gesetzesstand kritisch beleuchtet und sich mit Fragen und Forderungen rund um dessen Umsetzung befasst. Teilgenommen haben Matthias Gothe von der Koordinierungsstelle für LSBTIQ*– Arbeit in Thüringen, Hannuh Frings von der „Aktion Standesamt“ und Silvia Rentzsch, Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland TISM e.V., Karola Stange, MdL, Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag und Doris Achelwilm,  MdB, Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag (Foto).


 

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