Sozialgerichte dürfen nicht weiter Sündenböcke für verfehlte Sozialgesetze sein
„Die Sozialgerichte – auch die in Thüringen – dürfen nicht weiter die Sündenböcke für verfehlte und schlechte Sozialgesetzgebung sein. Überfällig sind Sozialgesetze, die diesen Namen verdienen und die Rechts- und Existenzsicherheit für Betroffene bieten. Hartz IV muss als Armut per Gesetz endlich abgeschafft werden“, fordert Sabine Berninger, justizpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den heute veröffentlichten Jahresbericht der Thüringer Sozialgerichtsbarkeit.
Die seit Jahren steigenden Verfahrenszahlen zeigten, dass angesichts von Regelsätzen unter dem Existenzminimum, von unklaren und missverständlichen Regelungen, mit denen offensichtlich nicht einmal alle Sachbearbeiter der Sozialleistungsträger zurecht kämen, von völlig unübersichtlich gestalteten Bescheiden den Betroffenen in ihren existenziellen Nöten nur der Gang zu den Gerichten bleibe, so Berninger weiter.
„Es kann auch nicht angehen, dass bei den Jobcentern für einen Fall ständig neue Sachbearbeiter zuständig sind, es muss eine kontinuierliche Bearbeitung stattfinden. Die Sozialleistungsträger müssen für die Menschen auch erreichbar sein, Callcenter und Telefonwarteschleifen sind eine ziemlich zynische Form der Abschottung, dabei stehen in den Sozialgesetzbüchern ganz klare Rechte auf Auskunft und Beratung der Antragsteller und Leistungsberechtigten“, betont die justizpolitische Sprecherin der LINKEN, die einen Ausbau der Fort- und Weiterbildung in den Jobcentern fordert.
Frau Berninger befürchtet ein weiteres Anwachsen der Verfahrenszahlen, „denn es gibt gerade bei Hartz IV zahlreiche strittige Fragen, sei es bei der praktischen Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes, sei es auch bei der Höhe der Regelsätze“. Mit Blick auf die Regelsätze verweist die Justizpolitikerin auf eine aktuelle Vorlage eines Hartz IV-Falles durch das Sozialgericht Berlin an das Bundesverfassungsgericht, um die Verfassungswidrigkeit der gerade vom Gesetzgeber angepassten Regelsätze überprüfen zu lassen. Das Berliner Sozialgericht geht davon aus, dass die neuen Hartz IV-Regelsätze trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2010 zu niedrig angesetzt sind.
„Um die Arbeitsmöglichkeiten der Thüringer Sozialgerichte zu verbessern, muss in den kommenden Haushaltsberatungen eine Aufstockung des nicht-richterlichen Personals an den Sozialgerichten erfolgen, so wie es der Präsident des Landessozialgerichts verlangt. Die Linksfraktion wird dazu Anträge im Landtag stellen“, kündigt die Abgeordnete an.
