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Nothnagel: Inklusion unter Finanzvorbehalt?

Nachdem das Kabinett in dieser Woche eine Entscheidung über das Konzept zum gemeinsamen Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung vertagt hat, weil es noch Diskussionsbedarf vor allem durch das Finanz- und das Bauressort gebe, warnt der inklusionspolitische Sprecher der Linksfraktion, Maik Nothnagel: „Es steht zu befürchten, dass die vorgesehenen Maßnahmen wieder unter Finanzvorbehalt gestellt werden.“

Dabei sei allen Beteiligten klar, dass „der Übergang zu einem inklusiven Bildungssystem auch Geld kostet, und das nicht wenig“. So soll z.B. die Zahl der komplett barrierefreien Schulen in den kommenden fünf Jahren verdoppelt werden. 15 Millionen Euro werden für die Nachrüstung von 100 Schulen veranschlagt. „Aber wir müssen uns klar sein: Notwendige und gemeinsam erarbeitete Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention unter Finanzvorbehalt zu stellen, bedeutet, die Realisierung von Menschenrechten für Menschen mit Behinderungen weiter zu verzögern und zu verwässern“, betont Nothnagel.

Der Inklusions-Politiker verweist auf die gemeinsame Arbeit mit den Fachorganisationen und Verbänden der Betroffenen an dem Entwurf eines „Thüringer Entwicklungsplans zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Art. 7 und 24) bis 2020“, der den Übergang zu einem inklusiven Bildungswesen auf allen Ebenen in Thüringen schrittweise und transparent ermöglichen soll.

Maik Nothnagel meint abschließend: „Es ist auch zu vermuten, dass sich die Landesregierung das Ergebnis der Inklusionstagung der CDU vom vergangenen Wochenende zu eigen macht. Hier wurde bekanntlich vereinbart, bei der Inklusion auf die Bremse zu treten. Damit konterkarieren die CDU und jetzt auch die Landesregierung die Erwartungen der Menschen mit Behinderungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen. Dies wird sich nicht nur auf den Bildungsbereich auswirken“, befürchtet der Landtagsabgeordnete.


 

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