Landesregierung muss verfassungswidrige Hartz-IV-Neuregelung im Bundesrat ablehnen
Als verfassungswidrig und armutsverschärfend kritisiert die Linksfraktion im Thüringer Landtag das heute mit der schwarz-gelben Mehrheit im Bundestag verabschiedete Paket zur Neuregelung der Hartz-IV-Reform und der Einführung eines so genannten Kinder-Bildungspakets. „Die Situation der Betroffenen wird in keiner Weise verbessert, das Urteil des Verfassungsgerichts missachtet“, betont die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Martina Renner.
Die Neuregelungen führten die Ausgrenzung der Langzeitarbeitslosen und ihrer Familien aus dem gesellschaftlichen Lebens weiter fort. Dies sei auch ein fatales Signal an all jene, die mit Niedriglöhnen und prekären Jobs auskommen müssten, so Frau Renner weiter. Sie fordert die CDU-SPD-Landesregierung auf, die Reform im Bundesrat abzulehnen und sich für eine grundgesetzkonforme Ermittlung der Hartz-IV-Regelsätze, die sich am tatsächlichen Bedarf der Erwachsenen, Kinder und Jugendlichen orientiert, einzusetzen.
Der Kinderpolitiker der Linksfraktion, Matthias Bärwolff, spricht von einer fatalen Fehlentwicklung. Die Regelsätze auch und besonders für Kinder seien viel zu niedrig, da helfe auch ein Bildungsgutschein nicht weiter. „Besonders zynisch“ nennt er die Streichung des Elterngeldes für Hartz-IV-Empfänger, die dadurch erhebliche Einschränkungen hinnehmen müssten.
„Mit dem Bildungspaket werden Kinder, die in Armut leben, weiter stigmatisiert. Zudem besteht in einigen Kommunen bereits die Absicht, Essengeldzuschüsse zu reduzieren. Auch der riesige Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Kinder“, betont Bärwolff und fordert namens der LINKEN erneut die Einführung einer Kindergrundsicherung.
