Kindergelderhöhung geht an Familien im Sozialleistungsbezug vorbei
„Wieder einmal gehen Menschen, die Hartz IV beziehen, bei der jetzt anstehenden Zahlung des erhöhten Kindergeldes leer aus“, kritisiert die Landtagsabgeordnete der Linksfraktion Ute Lukasch, die auch Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft „Hartz IV“ der Partei DIE LINKE ist.
Das Kindergeld wird bei Hartz-IV, Sozialhilfe oder Sozialgeld als Einkommen gezählt und auf die Regelleistung vollständig angerechnet. „Das heißt, dass jede Erhöhung nur den Hartz-IV-Bezug mindert. Gerade Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, profitieren also gar nicht, obwohl sie es am nötigsten hätten", sagt Lukasch und betont: „Damit geht die Anpassung gerade an den ärmsten Familien vorbei.“
„Die Anrechnung des Kindergeldes ist eine sozialpolitische Fehlregelung, die unbedingt korrigiert werden muss“, unterstreicht auch Fraktionskollegin Kati Engel, kinderpolitische Sprecherin der LINKEN. Sie fordert: „Die Kinderregelsätze der Leistungen nach dem SGB II müssen mindestens um die Erhöhung des Kindergeldes angehoben werden. Vor allem aber brauchen wir in Deutschland endlich soziale Leistungen, die hoch genug sind, Armut zu verhindern und allen Kindern eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.“ Solange dies nicht erfolge, könne die Kindergelderhöhung „nicht als Wohltat für die Familien verkauft werden“, pflichtet ihr Ute Lukasch bei.
