Karola Stange: Gehörlosengeld notwendig für wirksamen Nachteilsausgleich
"Für einen tatsächlich wirksamen Nachteilsausgleich zugunsten gehörloser und schwerhöriger Menschen ist die Einführung eines Gehörlosengeldes in Thüringen unverzichtbar. Die Landesregierung muss hier endlich aktiv werden", fordert Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion.
Die Abgeordnete zeigt sich enttäuscht über die "sehr lapidare Beantwortung" einer von ihr gestellten Kleinen Anfrage zu Nachteilsausgleichen für diese Personengruppe durch das Sozialministerium (Drucksache 5/1275). "Nur die Erfüllung der bestehenden Gesetze wird mehr schlecht als recht zugesichert", so Stange, Von der im CDU-SPD-Koalitionsvertrag in Aussicht gestellten verbesserten Unterstützung gehörloser und schwerhöriger Menschen ist "nichts zu merken".
Die Landesregierung dürfe die Ungleichbehandlung von gehörlosen und schwerhörigen Menschen im Vergleich zu Blinden und Sehbehinderten nicht länger aufrechterhalten. "Menschen mit Beeinträchtigungen des Hörsinns brauchen einen in seiner Funktion mit dem Blindengeld vergleichbaren finanziellen Nachteilsausgleich, um eine selbst bestimmte Gestaltung des Alltagslebens absichern zu können", unterstreicht die Abgeordnete. Sie kündigt an, dass die LINKE-Fraktion ihre langjährige Forderung nach Einführung eines Gehörlosengeldes - in der Vergangenheit bereits in einem Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinderter Menschen unterbreitet - erneut ins Parlament bringen und vor allem auch bei der notwendigen Novellierung des Thüringer Behindertengleichstellungsgesetzes thematisieren werde.
Zudem sei aus der Antwort der Landesregierung ersichtlich, dass die für Übersetzungsleistungen von Gebärdensprachdolmetschern in diesem Jahr bereitgestellten Finanzmittel von 50.000 Euro den dringenden Kommunikationsbedarf der ca. 8000 Betroffenen in Thüringen vermutlich nicht abdecken, so Stange. "Das geltende Gleichstellungsgesetz sieht eine solche Unterstützung vor. Doch wenn die Finanzmittel dafür nicht gesichert sind, verkommt der Rechtsanspruch zum verlogenen Papiertiger." Die Abgeordnete kritisiert auch, dass die Landesregierung bisher nicht in der Lage war, die für die Regelung der Gebärdensprachdolmetscherleistungen notwendige Rechtsverordnung zu erlassen.
