Zum Hauptinhalt springen

Fördermöglichkeiten für den sozialen Wohnungsbau - Interview mit Ute Lukasch, wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion

Im Arbeitskreis Infrastruktur und Landwirtschaft der Regierungsfraktionen LINKE, SPD und Grüne im Landtag ging es kürzlich um Fördermöglichkeiten für den sozialen Wohnungsbau. Das Thüringer Infrastrukturministerium stellte die Entwürfe für neue Wohnungsbaurichtlinien vor. Mit dabei waren Vertreter des Verbandes der Wohnungswirtschaft, einzelner Wohnungsunternehmen sowie Verantwortliche für Wohnungswesen aus Kommunen. Worum geht es?

Es geht um Wohnungen zu sozial verträglichen Mieten, mehr barrierefreie und damit auch altersgerechte Wohnungen sowohl im Bestand als auch in der Modernisierung. Zur Förderung der Barrierefreiheit zum Beispiel - da geht es auch häufig um den Anbau von Fahrstühlen an Wohnblöcke -,  können die Unternehmen mit Zuschüssen rechnen, die bis maximal 10.000 Euro pro Wohnung reichen sollen.

 

Warum werden diese neuen Richtlinien jetzt gebraucht?

Weil einfach mehr Sozialwohnungen nötig sind. 2010 gab es in Thüringen noch 55.000 Sozialwohnungen. Nach Wegfall der Belegbindung waren es 2013 noch knapp 35.000. Im Jahr 2014 fand gar kein Neubau von Sozialwohnungen statt. Aber in Thüringen gibt es allein knapp 95.000 Bedarfsgemeinschaften nach Hartz IV. Hier muss also dringend etwas geschehen. Da andererseits Kredite auf dem Finanzmarkt billig zu haben sind, musste ein Anreiz für die Wohnungsunternehmen her, Darlehen des Landes für den sozialen Wohnungsbau in Anspruch zu nehmen.

 

Wie sollen die Konditionen gestaltet werden?

Beim Neubau von Sozialwohnungen soll es zinslose Darlehen bis 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten geben, ebensolche zinslosen Darlehen  bei der Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen zu sozialverträglichen Mieten. Auch hier werden  80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 60.000 Euro pro Wohnung, entsprechend gefördert. Außerdem soll für Wohnungseigentümer ein Modernisierungsprogramm kommen, also zinslose Darlehen für Häuslebesitzer im sicherlich eher ländlichen Raum, damit sie ihre Häuser z.B. barrierefrei umbauen können.

 

Du bist sehr angetan von den angekündigten Richtlinien?

Ja, die sind richtig gut. Und das vor allem deshalb, weil sie aus der Sicht der Mieter erarbeitet wurden. Strikter Ansatzpunkt unseres, von der LINKEN Ministerin Birgit Keller geführten Ministeriums ist die sozialverträgliche Miete. Um dabei den regionalen Gegebenheiten in Thüringen gerecht zu werden, soll es verschiedene Mietstufen geben, denn eines ist doch auch klar, die Höhe der Mieten in Erfurt, Jena und Weimar unterscheidet sich nunmal von denen in Greiz oder in Suhl, aber es muss da und auch dort etwas getan werden. Im Übrigen können alle Mittel aus dem sozialen Wohnungsbau mit den Mitteln der Städtebauförderung, der Dorferneuerung oder des Denkmalschutzes kumuliert werden. Die Richtlinie für die Städtebauförderung ist schon auf den Weg gebracht und ein wichtiges Instrument in der Stadtentwicklung, insbesondere in der Wohnumfeldgestaltung.

 

Das Kopofor (Kommunalpolitische Forum Thüringen e.V.) lädt für den 20. Februar zu einer Konferenz „Neue soziale Wohnungspolitik in Thüringen“ in den Landtag (ab 10 Uhr, Raum 101) ein. Was erwartet die Gäste?

Ministerin Birgit Keller wird die Möglichkeiten und Vorhaben zum sozialen Wohnungsbau in Thüringen vorstellen. Um die soziale Wohnraumversorgung und Stadtentwicklungspolitik geht es in einem Vortrag von Prof. Barbara Schönig von der Bauhaus-Universität Weimar. Die Vorstellungen der Wohnungsunternehmen wird Constanze Victor vom Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft erläutern. Außerdem kommen Vertreter des Mieterbundes, der Bundestagsfraktion der LINKEN und ein Experte für kommunales Bauland zu Wort. Abschließend wird es noch eine Podiumsdiskussion geben. Ich kann nur alle unseren kommunalen  Abgeordneten, und besonders die, die in der Wohnungspolitik Verantwortung tragen, ganz herzlich zu dieser Veranstaltung einladen.


 

Mehr Themen

Zurück zum Kopf der Seite