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EuGH-Urteil zu Grenzwerten problematisch – wirksames Schutzniveau absichern

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf Deutschland keine anderen Grenzwerte für Arsen, Antimon und Quecksilber in Spielzeug ansetzen als die in der Spielzeugrichtlinie von 2009 genannten. Deutschland habe nicht nachweisen können, dass seine einzelstaatlichen Bestimmungen die Gesundheit besser schützen können als die gültigen EU-Vorschriften (EuGH-Urteil vom 9. Juli 2015, Az. C-360/14 P). „Formal hat das Gericht zwar den Mitgliedsstaaten die Möglichkeiten zur Festsetzung strengerer Grenzwerte als in der EU belassen, aber praktisch wird das zukünftig nur noch schwerer durchsetzbar sein“, moniert Diana Skibbe, Sprecherin für Verbraucherschutz der Fraktion DIE LINKE.

Das Urteil lege so hohe Hürden an den Nachweis des stärkeren Schutzes durch abweichende Grenzwerte, dass dieser Nachweis im Alltag kaum zu führen sein werde. Das sei unproblematisch, solange die Grenzwerte der EU ein entsprechendes Schutzniveau böten, wenn dies aber nicht mehr der Fall sei, z.B. durch Lobbyeinfluss von Unternehmen, schade dies Verbraucher- und Umweltschutz, so Skibbe weiter. „Das Urteil muss daher auch Anstoß sein, für möglichste hohe Schutzstandards in der gesamten EU zu kämpfen und diese auch gegen Eingriffe durch Freihandelsabkommen, wie TTIP und CETA, zu schützen.“

„Es sollte auch zusammen mit Verbraucherschutzverbänden geklärt werden, was das Urteil tatsächlich für das Schutzniveau zugunsten bzw. zulasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern bedeutet. Eine Aufweichung des Schutzniveaus auch für andere Bereiche ist nicht hinnehmbar. Wegen der Grundsätzlichkeit der Entscheidung besteht aber die Gefahr, dass es auch für andere Fälle der Grenzwertbestimmung – z.B. im Bereich von Lebensmitteln – zur Aufweichung kommt. Das alles ist keine entfernt in Brüssel angesiedelte Problematik, sondern betrifft auch den Alltag der Menschen in Thüringen“, betont die LINKE Verbraucherschutzpolitikerin. Es müssten alle Handlungsmöglichkeiten ausgenutzt werden, um die tatsächliche Um- bzw. Durchsetzbarkeit von strengeren Standards der Mitgliedsstaaten gegenüber der EU abzusichern, „zumal wenn es, wie im aktuellen Fall, um den Schutz vor Gesundheitsgefahren geht“, unterstreicht Frau Skibbe.


 

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