Erfüllung des Kinderwunsches darf nicht am Portemonnaie scheitern
Paaren, deren Kinderwunsch nicht in Erfüllung geht, steht der Weg einer künstlichen Befruchtung offen – wenn sie genug Geld haben. Seit dem Jahr 2004 werden nur noch 50 Prozent der Kosten für drei Versuche übernommen. Jetzt haben sich die Regierungsfraktionen dieses Themas angenommen und vorgeschlagen, weitere 25 Prozent über Bundeszuschüsse zu finanzieren. „Das ist zwar eine lobenswerte Initiative“, sagt Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, „aber sie bleibt auf halbem Weg stehen.“
Nicht alle Menschen könnten es sich leisten, mehr als 1.000 Euro für die medizinische Behandlung auszugeben. Würden vier Versuche gestartet, könnten sogar 5.000 Euro zusammenkommen. „Das ist Bevölkerungspolitik über den Geldbeutel“, kritisiert Karola Stange. Wenn sich nur wohlhabende Menschen den Nachwuchs leisten könnten, sei das demokratische Prinzip der Chancengleichheit empfindlich gestört.
„Wir wollen zu der Regelung zurück, die bis zum Jahr 2003 galt: 100-Prozent-Kostenübernahme, Finanzierung von vier Versuchen und keine so strikte Altersbegrenzung, wie sie jetzt im Gesetz steht“, sagt die Frauenpolitikerin. Wenn immer mehr Frauen über 40 Jahre Mutter würden, sei es nicht einzusehen, dass eine 42-jährige Frau keine künstliche Befruchtung mehr durchführen dürfe.
„Wir sind aber auch für die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften“, fordert Karola Stange. Die Diskriminierung dieser Familienform sei bereits in zahlreichen Urteilen verboten worden – das müsse auch für die Erfüllung des Kinderwunsches gelten. Zumal es längst Realität sei, dass Kinder bei gleichgeschlechtlichen Elternpaaren aufwachsen.
Gerade die Restriktionen im aktuellen Gesetz führten zu erhöhten Belastungen für Mutter und Kind. Wer sich mehrere Versuche nicht leisten könne, lasse sich oft auf das Einsetzen von drei Embryonen ein – mit den entsprechenden gesundheitlichen Risiken.
„Wir plädieren für eine faire Gesetzesregelung, die weder zu Lasten der Gesundheit noch auf Kosten des Familienbudgets geht“, sagt Karola Stange. „Deshalb reichen wir einen Alternativantrag ein, in dem unsere weitergehenden Forderungen formuliert sind.“
