Das inklusive Bildungssystem – eine Herausforderung für alle Beteiligte
In dem von der Landesregierung am 9. Juli 2013 beschlossenen Entwicklungsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist vorgesehen, bis 2020 in Thüringen ein von der Kindertagesbetreuung bis zur Berufsausbildung reichendes inklusives Bildungssystem einzuführen.
Dieser Prozess der Neuordnung der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf – weg von separierenden Formen der Förderung und hin zu inklusiver Schule und inklusivem Unterricht – ist auch in Thüringen punktuell seit mehreren Jahren in Gang. "Erste praktische Erfahrungen und Probleme und ihre wissenschaftliche Bewertung liegen vor. Aber auch Vorbehalte gegenüber dem gemeinsamen Unterricht werden zunehmend artikuliert und die Inklusion wird teilweise verteufelt", moniert Maik Nothnagel, Sprecher für Inklusion der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.
Es wäre an der Zeit, dass die weitreichende Umgestaltung der Bildungsangebote hinsichtlich eines gemeinsamen Unterrichts zur Sache des Landtages sowie aller Beteiligten wird, die über die Arbeit im Inklusionsbeirat hinausgeht, fordert Nothnagel mit Blick auf Bildungs- und Schulträger, kommunale Spitzenverbände und Betroffenenorganisationen. "Es bedarf eines breiten Dialogs mit allen Beteiligten, um neben dem Abstecken der einzelnen Schritte für den gemeinsamen Unterricht vor allem Ängste und Vorbehalte auszuräumen", erklärt der LINKE-Abgeordnete. Dabei sollte es um die fachliche und personelle Sicherung und Koordinierung der sonderpädagogischen Förderung im gemeinsamen Unterricht, die Beratung der Lehrkräfte hinsichtlich der Anforderungen eines inklusiven Bildungswesens, die Beratung der Eltern und Schüler sowie der sonderpädagogischen Diagnostik gehen.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erfordert einen Paradigmenwechsel: Menschen mit Behinderung sind nicht mehr „Objekt der Fürsorge“ sondern ein „Rechtssubjekt“. Dazu sind für den gemeinsamen Unterricht alle notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Diese reichen von der Barrierefreiheit der Bildungseinrichtungen über die Bereitstellung notwendiger Lehr- und Lernmittel bis hin zu notwendiger Assistenz und sonderpädagogischer Betreuung. "In diesem Zusammenhang steht das System der Förderschulen auf dem Prüfstand und bedarf einer konzeptionellen Überarbeitung. Aber gerade hier formiert sich breiter Widerstand", so Nothnagel.
Zum anderen habe er die Erfahrung gemacht, dass der Umgang mit Kindern mit Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht vor allem ein Problem für Lehrerinnen und Lehrer darstellt. "Ängste und Vorbehalte werden von diesen in zahlreichen Diskussionen benannt. Für mich ergeben sich aus den Diskussionen mit den Lehrerinnen und Lehrern viele Fragen. Dazu gehören: Wann und wie intensiv werden diese durch wen auf die neuen Bedingungen eines gemeinsamen Unterrichts vorbereitet? Welche Kompetenzen können durch wen den Lehrerinnen und Lehrern vermittelt werden? Welche Formen der Unterrichtspraxis des gemeinsamen Unterrichts haben sich bewährt und werden präferiert?"
