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Besondere Situation taubblinder Menschen berücksichtigen

Mit Blick auf die am Donnerstag im Thüringer Landtag stattfindende Fachkonferenz zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention fordert Karola Stange die Berücksichtigung der besonderen Situation taubblinder Menschen.

Im derzeitigen Erarbeitungsprozess für einen Aktionsplan zur UN-Konvention dürfe diese Gruppe behinderter Menschen – nach Auskunft der Landesregierung sind es in Thüringen 19 Betroffene, die Dunkelziffer liegt aber vermutlich höher – nicht wie bisher übergangen werden, so die behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion weiter. Frau Stange hatte im März-Plenum in ihrer Anfrage an die Landesregierung eine Positionierung zu den Forderungen von Sozialverbänden und des Deutschen Instituts für Menschenrechte hinsichtlich der Beseitigung immer noch bestehender Diskriminierungen gegenüber taubblinden Menschen verlangt. Die Thüringer Landesregierung sagte, dass sie – anders als z.B. das Institut für Menschenrechte – keine Notwendigkeit für eine eigenständige Behinderungskategorie und ein neues Merkzeichen für taubblinde Menschen sieht.

„Offensichtlich hat die Landesregierung die besonderen Schwierigkeiten dieser behinderten Menschen und ihren besonderen Bedarf nach Nachteilsausgleichen, z.B. im Bereich der Kommunikation, noch nicht begriffen. Das muss sich im Rahmen der laufenden Diskussion um einen Thüringer Aktionsplan ändern“, so die LINKE-Behindertenpolitikerin. Sie werde mit Blick auf die Ergebnisse der Anfrage und die Diskussion um den Aktionsplan verstärkt die Diskussion mit den Selbstvertretungsstrukturen taubblinder Menschen in Thüringen suchen.

Abschließend fordert Karola Stange die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für die Schaffung eines mit Nachteilsausgleichen verbundenen Merkzeichens für taubblinde Menschen z.B. als Ergänzung im Schwerbehindertenausweis einzusetzen.


 

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