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Tarifeinheitsgesetz schleift Grundrecht auf Koalitionsfreiheit

Zur Beschwerde in Sachen Tarifeinheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht äußert Rainer Kräuter, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „In der Konsequenz kommt die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes einem Gewerkschaftsverbot gleich und stellt sich dem Gewerkschaftspluralismus in Deutschland entgegen.“

Mit einem Frontalangriff auf die Tarifautonomie wurde das Tarifeinheitsgesetz in Kraft gesetzt, welches nunmehr von fünf Beschwerdeführern vor das Bundesverfassungsgericht getragen wurde. Im Ergebnis der mündlichen Verhandlung gestern und heute muss der 1. Senat am Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes entscheiden.

Mehrere Beschwerdeführer haben vorgetragen, dass es eben nicht um eine vordergründige Tarifeinheit geht, sondern vielmehr um die Tatsache, dass Arbeitskampfmaßnahmen kleinerer Gewerkschaften für den Fall beschnitten werden sollen, dass sie sich auf die Durchsetzung eines Tarifvertrages richten, der sich nur auf eine Minderheit der im Betrieb Beschäftigten auswirken würde. In der Anwendung des Gesetzes sollen dann Gerichte diese Arbeitskampfmaßnahmen für rechtswidrig erklären.

Die mit dem Verfahren in massiver berechtigter Kritik stehende Bundesregierung als Initiatorin und die Bundestagsmehrheit, die das Gesetz beschlossen hat, argumentieren, dass das Tarifeinheitsgesetz der Entsolidarisierung durch die verschiedensten Beschäftigungsverhältnisse entgegenwirke.

Dazu Rainer Kräuter abschließend: „Ich bin erstaunt, mit welcher Argumentationslinie die Bundesregierung auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit, Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz, als Teil der Vereinigungsfreiheit einwirken will, um Arbeitskampfmaßnahmen kleiner Gewerkschaften zu verhindern. Für mich steht das Grundrecht der Koalitionsfreiheit auf einer selben Stufe, wie die Meinungs-, die Informations-, die Religions- oder die Pressefreiheit. Grundrechte dürfen nicht Verhandlungsmasse sein.“


 

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