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Mitbestimmung wird gestärkt

„Mit dem jetzt verkündeten Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zur betrieblichen Mitbestimmung bei Social-Media-Accounts des Arbeitgebers ist das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmervertretungen gestärkt worden. Das ist ein wichtiges Urteil für die Beschäftigten und für die Betriebsrätinnen und Betriebsräte“, so Rainer Kräuter, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.

In dem Verfahren ging es um ein Blutspende-Unternehmen, das die Social-Media-Plattform ‚facebook‘ zur Werbung nutzt und dazu auch Gastbeiträge von anderen Facebook-Nutzern zulässt. Dabei wurden Mitarbeiter im Auftritt des Arbeitgebers offenbar namentlich genannt und in Misskredit gebracht. Der Gewerkschaftspolitiker weist darauf hin: „Sobald die Rechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betroffen sind, muss der Betriebsrat Mitspracherecht erhalten. Das hat heute die höchste Instanz der Arbeitgsgerichtsbarkeit entschieden. Und das ist gut so.“

Abschließend bestärkt der Landtagsabgeordnete alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin, sich auch bei Einschränkungen ihrer Rechte im digitalen Bereich vertrauensvoll an den Betriebs- bzw. Personalrat zu wenden.


 

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