Anhörung zur Novellierung des Personalvertretungsgesetzes
Anlässlich der heutigen Anhörung zur Novellierung des Personalvertretungsgesetzes im Innenausschuss des Thüringer Landtages erklärt Rainer Kräuter, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:
„Die Anhörung hat gezeigt, dass der Entwurf der Landesregierung zur Novellierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes eine gute Grundlage zur Modernisierung der Rechtsstellung für die Beschäftigtenvertretungen darstellt. Im Rahmen der Auswertung der heutigen Sitzung wird die Aufnahme weiterer Anregungen von Seiten der Anzuhörenden in den Gesetzentwurf intensiv geprüft. Insbesondere wird uns beschäftigen, wie die Erweiterung von Zuständigkeiten von Personalräten gelingt, wie das eigentliche Verfahren der Mitbestimmung demokratisiert wird, wie die Freistellungsregelungen am Betriebsverfassungsgesetz angelehnt werden können und wie die Mitbestimmung von studentischen Beschäftigten besser gelingen kann.“
Viele Anzuhörende machten deutlich, dass die Einbeziehung der Personalräte bei personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten der Dienststelle insgesamt, Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen, oder die sich auf sie auswirken, in der heutigen Zeit notwendig ist.
Kräuter bedankt sich für die intensive und konstruktive Diskussion und alle Beiträge zu dieser Anhörung, ob mündlich, schriftlich oder virtuell. In den kommenden Wochen haben die Fraktionen Zeit, im Rahmen der Auswertung dieser Beiträge eventuelle Änderungsanträge für den Innen- und Kommunalausschuss zu erarbeiten, so dass das Personalvertretungsgesetz im Rahmen des weiteren parlamentarischen Verfahrens bis zum Ende des Jahres beschlossen und insgesamt deutlich verbessert werden kann.

