Stadionverbote auf Verdacht – Hande kritisiert Vorverurteilung und fehlende rechtsstaatliche Standards
Stadionverbote auf Verdacht – Hande kritisiert Vorverurteilung und fehlende rechtsstaatliche Standards
Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, kritisiert die in Jena ausgesprochenen Stadionverbote gegen Teile der dortigen Fußball-Fanszene. Grundlage sind aktuelle Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen der Linken. „Diese Hausverbote stützen sich nach Auskunft der Landesregierung im Wesentlichen auf von der Polizei übermittelte Personalien, ohne dass eine eigenständige Gefährdungseinschätzung vorgenommen wurde. Konkret wurden offenbar die Daten von Verdächtigen aus laufenden Ermittlungsverfahren ohne Anklage oder Urteil per ‚Copy & Paste‘ an die Stadt weitergegeben. Auf dieser Basis hat die Kommune pauschal gegen sämtliche betroffene Personen einjährige Hausverbote ausgesprochen, ohne vorherige Anhörung. Ganz nach dem Motto: Die werden schon irgendwie schuldig sein. Damit wird der Rechtsstaat ein Stück weit ad absurdum geführt“, so Hande.
Es habe weder Transparenz über die Datenweitergabe noch über die Begründungspraxis der Hausverbote gegeben, beklagt der Abgeordnete. „Betroffene werden faktisch gezwungen, ihre Unschuld zu beweisen. Das ist eine Umkehr der geltenden Unschuldsvermutung und ein Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien“, kritisiert Hande weiter. Wie aus den Antworten der Landesregierung hervorgeht, wurden insgesamt 105 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Davon sind bereits 39 Verfahren eingestellt worden, während zugleich 62 Hausverbote ausgesprochen wurden. Die Polizei registrierte zudem 64 verletzte Fans beider beteiligter Vereine (FC Carl Zeiss Jena und BSG Chemie Leipzig), darunter Schnittverletzungen, Schädel-Hirn-Traumata sowie Verletzungen infolge von Reizstoffkontakt. Außerdem wurden neun Polizeibeamtinnen und -beamte verletzt, die jedoch weiterhin dienstfähig waren. Bereits im Oktober untersagte das Landgericht Gera der Stadt Jena, weitere Hausverbote zu verhängen.
Hande betont: „Dass Polizei und Kommunen Ausschreitungen verhindern und eine wirksame Gefahrenabwehr betreiben wollen, ist nachvollziehbar, gerade bei emotional aufgeladenen Großveranstaltungen. Aber auf dem Rasen gibt es klare Regeln, einen Schiedsrichter und das Recht auf Protest. Für Behörden muss dasselbe gelten: keine pauschalen und rechtlich fragwürdigen Sanktionen, sondern saubere Verfahren, klare Zuständigkeiten und transparente Entscheidungen, die der Unschuldsvermutung Rechnung tragen. Wer Hausverbote ausspreche, müsse Einzelfälle prüfen, Betroffene anhören und Entscheidungen nachvollziehbar begründen, statt sich auf Listen und bloße Verdachtsmomente zu verlassen. „Die Vorverlagerung von Sanktionen, obwohl Verfahren noch laufen oder bereits eingestellt wurden, halte ich für hochproblematisch – insbesondere dann, wenn der Freistaat Thüringen personenbezogene Daten ohne weitere Einordnung weiterleitet. Sich anschließend mit dem Hinweis ‚sollen sie halt klagen‘ aus der Verantwortung zu ziehen, entspricht weder einem bürgernahen noch einem modernen Rechtsstaat“, so Hande abschließend.

