Kälteschutz: Landesregierung sieht keine Verantwortung für Unterstützung der Kommunen
Die Landesregierung sieht den Schutz obdachloser Menschen vor Kälte als Aufgabe der Kommunen an. So heißt es in ihren Antworten auf Dringlichkeitsanfragen der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, die sich mit Maßnahmen zur Verhinderung von Kältetoten in Thüringen befassen. Dazu erklärt Katja Maurer, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Die Dringlichkeitsanfragen, die im Zuge der Kältewelle im vergangenen Monat an die Landesregierung gestellt wurden, zeigen deutlich die Ideen- und Handlungslosigkeit der Regierung. Auf die Frage nach konkreten Maßnahmen zur Verhinderung von Kältetoten verweist sie lediglich auf die Befugnisse der Ordnungsämter. Diese können zum Schutz des Lebens eine vorübergehende Unterbringung anordnen. Das war alles – es gibt keine Konzepte oder spezifische Maßnahmen zum Schutz vor Kälte.“
Es entsteht weiterhin der Eindruck, so Maurer, dass die Landesregierung sich nicht in der Verantwortung sieht, die Kommunen in dieser wichtigen Angelegenheit zu unterstützen. Die Abgeordnete kritisiert: „Der Kältetod ist kein kleines Problem, wie die Antworten auf die Dringlichkeitsanfragen zeigen. Im Jahr 2023 wurden in Thüringen 14 Todesfälle und im darauffolgenden Jahr 10 Todesfälle aufgrund extremer Kälte registriert.“
„Die Landesregierung verweist auf die kommunale Zuständigkeit beim Schutz obdachloser Menschen vor Kälte. Die Bereitstellung von Notunterkünften sei Aufgabe der Kommunen, weshalb es keinen verbindlichen Überblick über die entsprechenden Angebote in Thüringen gibt. Ja, es mag Aufgabe der Kommunen sein, aber gleichzeitig entbindet das die Landesregierung nicht von ihrer Verantwortung, gemeinsam mit den Kommunen Rahmenbedingungen für Schutzmaßnahmen zu schaffen und sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen“, schließt die Abgeordnete.

