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Schwerpunkte der Plenarsitzung 16.-18. Dezember 2015

Aktuelle Stunde: (DIE LINKE): Ergebnisse der Beratungen zur Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs und deren Auswirkungen auf Thüringen

Im Jahr 2019 laufen der Länderfinanzausgleich sowie der „Solidarpakt II“ aus. Der Vorstoß der Bundesländer zur Neuordnung des Finanzausgleichs, mit dem die Ministerpräsidenten ab 2020 zusätzliche Unterstützung in Höhe von 9,7 Milliarden Euro jährlich vom Bund fordern, soll in der Aktuellen Stunde bewertet werden.

TOP 1: Doppelhaushalt 2016/17

Hier: Kommunaler Finanzausgleich

Rot-Rot-Grün hat Wort gehalten und die Finanzausgleichsmasse 2016 um rund 50 Millionen Euro auf 1,9 Milliarden Euro erhöht. Außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs erhalten die Kommunen weitere 1,2 Milliarden Euro. Damit fließt jeder dritte Euro aus dem Landeshaushalt an die Kommunen.
Zudem sind im kommunalen Finanzausgleich besondere kommunale Belastungen (Wahrnehmung übertragener Aufgaben, Kindertagesstätten, Sozialkosten, Kurortestatus, außergewöhnliche Umweltbelastungen, Einführung Digitalfunk bei der Feuerwehr) besser berücksichtig als bisher.
Die kommunalen Spitzenverbände und viele Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte verweisen darauf, dass in der Finanzausgleichsmasse mindestens 100 Millionen Euro fehlen. Begründet wird diese Rechnung mit dem im Jahr 2015 einmalig durch Rot-Rot-Grün aufgelegten kommunalen Hilfsprogramm, dem allgemeinen Kostenaufwuchs und den Tariferhöhungen.
Diese Aufrechnung kann zwar aus kommunaler Sicht nachvollzogen werden, lässt aber eine Vielzahl von Aspekten und Herausforderungen, vor dem das Land und die Kommunen insgesamt stehen, außer Betracht.
Rot-Rot-Grün hat einen ersten Schritt für einen gerechteren und ausgewogenen Finanzausgleich vollzogen. Das kommunale Hilfspaket in Höhe von 135 Millionen Euro war auf das Jahr 2015 begrenzt und stellte den Kommunen unter anderen 40 Millionen Euro als Investitionspauschale und 36 Millionen Euro für Schulbauten und Schulsporthallen zur Verfügung. Zu berücksichtigen ist ebenso, dass bei der Finanzausgleichsmasse keine Anrechnung der zusätzlichen Steuermehreinnahmen der Kommunen, die sich aus der Steuerschätzung November 2015 im Vergleich zur Maisteuerschätzung 2015 ergeben, erfolgt. Für 2015 sind dies 17 Millionen Euro, für 2016 rund 6 Millionen Euro und 2017 immerhin 41 Millionen Euro.
Ein Vergleich der Finanzausgleichsmassen zwischen den neuen Flächenbundesländern ist nur bedingt geeignet, ein reales Bild zu zeichnen. Thüringen hat die Ausgleichzahlungen für die Kosten der Unterkunft/SGB II (rund 120 Millionen Euro im Jahr) und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung/SGB XII (rund 80 Millionen Euro im Jahr) außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs geregelt. In Sachsen-Anhalt und Brandenburg sind diese Zahlungen Bestandteil der Finanzausgleichsmasse. Eine solche Herangehensweise wäre auch in Thüringen umsetzbar. Damit würde formal die Finanzausgleichsmasse um 200 Millionen Euro steigen, ohne dass aber die Kommunen mehr Geld erhalten würden. Deshalb sind bei der Bewertung der Finanzausgleichsmasse auch Zahlungen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs einzubeziehen.
Thüringen hat einen bedarfsorientierten Finanzausgleich. Der 2013 ermittelte Bedarf unter Berücksichtigung der Einnahmen wurde durch Berücksichtigung der Kostenentwicklungen fortgeschrieben. Neue Bedarfe wurden ebenfalls berücksichtigt.
Der Mindestbedarf wurde durch Gutachten auf rund 1,65 Milliarden Euro bestimmt. Die Landesregierung hat im Entwurf des Landeshaushaltes für 2016 hingegen 1,9 Milliarden Euro als Finanzausgleichsmasse festgesetzt.
Bei der Bedarfsermittlung ist zu beachten, dass die meisten Bedarfsindikatoren einwohnerbezogen ausgestaltet sind. Durch den anhaltenden Rückgang der Einwohnerzahlen reduzieren sich zwangsläufig die Bedarfe. Uns ist bewusst, dass dieses einwohnerbezogene System der Bedarfsermittlung nicht optimal ist. Es wird deshalb derzeit geprüft, ob künftig Indikatoren zur Geltung kommen, die die kommunalen Bedarfe auch bei rückläufigen Einwohnerzahlen wirklichkeitsnäher abbilden.
Auch auf Grund zahlreicher Hinweise und Forderungen der Kommunen hat Rot-Rot-Grün Veränderungen bei der Verteilung der Finanzausgleichsmasse vorgenommen, um so besondere Bedarfe einzelner Kommunen besser zu berücksichtigen. Die Veränderungen sind:

 

  • Erhöhung des Mehrbelastungsausgleichs, der steuerkraftunabhängig als Pro-Einwohner-Betrag ausgezahlt wird und den ungedeckten Finanzbedarf für die Aufgabenerledigung im übertragenen Wirkungskreis abdecken soll.
  • Erhöhung der besonderen (steuerkraftunabhängigen) Finanzzuweisungen für den Bereich der Kindertagesstätten (zusätzlich wird der Ausgleichssatz zwischen Wohngemeinde und Kita-Tagesstätten-Gemeinde für Gastkinder von bisher 70 auf 80% erhöht),
  • Einführung besonderer Bedarfszuweisungen für Kurorte, besondere Umweltbelastungen und die Einführung des Digitalfunks,
  • Erhöhung des Kinderansatzes bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen von bisher 4,5 auf 6,7 Einwohner für alle Kinder bis 6 Jahre,
  • Erhöhung des Sozialansatzes bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen von bisher 8 auf 14 Einwohner pro Bedarfsgemeinschaft nach SGB II.

Diese Veränderungen haben zwangsläufig eine Umverteilungswirkung. In der Folge erhalten elf der 23 Landkreise/kreisfreien Städte für den Bereich der „Schlüsselzuweisungen für Landkreisaufgaben“ unter Berücksichtigung des Mehrbelastungsausgleichs 2016 im Vergleich zu 2015 mehr Geld und zwölf Landkreise/kreisfreie Städte weniger. Diese Umverteilung ergibt sich aus den unterschiedlichen Belastungen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung sowie der stärkeren Berücksichtigung von Kindern bis sechs Jahren und der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II.

Auch bei den Gemeinden gibt es derartige Umverteilungswirkungen. 485 der 849 Gemeinden bekommen in Summe von Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben, Mehrbelastungsausgleich und Aufwuchs der besonderen Finanzzuweisungen für die Kinderbetreuung 2016 im Vergleich zu 2015 mehr Geld.
Ergänzend ist auch zu erwähnen, dass das Land auch den 10%igen Kommunalanteil für das Kommunale Investitionsprogramm des Bundes übernimmt. Dadurch können die Thüringer Kommunen rund 84 Millionen Euro für investive Maßnahmen zusätzlich in Anspruch nehmen, ohne dafür Eigenmittel einsetzen zu müssen.
Auch wenn der Finanzausgleich noch nicht optimal ist, hat Rot-Rot-Grün den Einstieg in einen gerechteren Finanzausgleich vollzogen.
Unabhängig davon verweisen wir aber auch darauf, dass in der Vergangenheit angelegte und nicht einer Lösung zugeführter struktureller Probleme auf der kommunalen Ebene nicht allein durch Strukturveränderungen im Finanzausgleich oder etwa durch einfach mehr Geld behoben werden können. Aus diesem Grund hat sich Rot-Rot-Grün dazu bekannt, eine Funktional-, Verwaltungs- und Gemeindegebietsreform auf den Weg zu bringen, die Aufgabenkritik ebenso wie die Betrachtung der Landesverwaltung einbezieht.

TOP 2: Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Nachbarrechtsgesetzes  (Landesregierung)

Die von der CDU-Regierung vorgenommene Befristung des Gesetzes soll beseitigt werden (Konfliktlösungsregelungen für Nachbarstreite sind immer sinnvoll /notwendig). Inhaltlicher Schwerpunkt ist eine Regelung zum Umgang mit baulicher Wärmedämmung, vor allem im Falle der „Nachrüstung“ von bestehenden älteren Gebäuden (diese wird im Ausschuss sorgfältig weiter beraten). Durch die Abarbeitung in zwei Schritten werden alle Intensionen in der gebotenen Fachlichkeit bearbeitet.

TOP 3: Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetzes (Landesregierung)

Im Zuge der Bundesgesetzgebung und Inkrafttreten des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt  im Jahr 2014 ergeben sich neue Aufgaben der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Thüringen, die durch die Regelungen im Gesetzentwurf der Landesregierung angepasst werden. Die Regelungen sind aus Sicht der Linksfraktion notwendig, zielführend und sinnvoll.

TOP 5: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Berufsakademien in Thüringen (Landesregierung)

Das Gesetz stellt eine Entfristung dar. Hiermit wird ein Übergang zur Dualen Hochschule Gera-Eisenach gesichert. Gemäß unserer Erwartungen wird im Januar-Plenum der Gesetzentwurf zur Dualen Hochschule Gera-Eisenach durch die Landesregierung eingebracht. Landesregierung und Linksfraktion bekennen sich klar zum dualen Studium und werden zeitnah den Weg für die geplante Duale Hochschule einschlagen.

TOP 8: Öffentlich geförderte Beschäftigung und Teilhabe Langzeitarbeitsloser (Antrag DIE LINKE, SPD, Grüne)

Ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Vorhaben der Thüringer Landesregierung wird umgesetzt. Neben der Weiterentwicklung des Landesarbeitsmarktprogrammes startete im Oktober 2015 der öffentlich geförderte Arbeitsmarkt. Dieses Landesprogramm für öffentlich geförderte Beschäftigung schließt die Lücke in der Förderung von Teilhabechancen von Langzeitarbeitslosen. Es soll in enger Verbindung mit der Bundesagentur,  den Jobcentern und Kommunen sowie mit Trägern von Beschäftigungsprojekten vorbereitet und ausgeführt werden. Es soll transparent und ergebnisorientiert durchgeführt, sowie fachlich begleitet und evaluiert werden.

TOP 10: Zukunft der Thüringer Grundschulhorte sichern – Entscheidung zum Modellvorhaben treffen (Antrag der CDU)

Wenn man den Titel sieht, könnte man annehmen, die CDU versteht nichts vom Thema. Das Modellvorhaben „Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule auf der Basis von Erprobungsmodellen“ läuft am 31.7.2016 definitiv aus. Die kommunale Seite hat sich festgelegt, dass eine neue Modellprojekt-Phase für sie nicht in Frage kommt. Es muss entscheiden werden, wie es nach dem Modellprojekt weitergeht.

TOP 12: Ökonomie und Ökologie in Einklang bringen – Arbeitsplätze im Werra-Kali-Revier sichern! (Antrag der CDU)

Der Titel des Antrages ist gut gewählt. Umwelt- und wirtschaftliche Belange in Einklang bringen, Arbeitsplätze sichern – wer möchte das nicht? Andererseits weigert sich der der Konzern K+S seit Langem, die Auflagen der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen. Deshalb ist auch ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anhängig, dessen Ausgang und die damit verbundenen Kosten noch nicht absehbar sind. Eine nachhaltige Lösung kann nur heißen: Produktion unter Schonung der Umwelt und Erhalt der Arbeitsplätze. Position der Linksfraktion: EU, Bund, Anrainerländer und K+S müssen sich endlich einvernehmlich und ohne Vorbehalte darüber verständigen.

TOP 13: Masterplan Wanderwegenetz für Thüringen entwickeln (Antrag DIE LINKE, SPD, Grüne)

Mit dem auszuschreibenden Masterplan schaffen die Koalitionsfraktionen die Grundlage für eine langfristige Orientierung des Wandersports und-tourismus, auch und gerade im Hinblick auf den 117. Deutschen Wandertag 2017 in Eisenach. Der Antrag setzt Kernforderungen der LINKEN, wie etwa die Stärkung der ehrenamtlichen Wegewarte und die Digitalisierung des Wegenetzes, im Tourismus um und öffnet den Weg für eine verlässliche Perspektive. Thüringen als Wanderland wird von Rot-Rot-Grün entschieden gestärkt. Wir werden den Tourismus als wichtigen Wirtschaftsfaktor für Thüringen weiter ausbauen.


 

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