Presserat gibt Beschwerde von Bodo Ramelow statt
Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates hat zu einer Beschwerde von Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, entschieden. Der Abgeordnete sah sich wegen des Abdrucks eines Leserbriefes mit beleidigendem Inhalt in der „Thüringer Allgemeinen“ in seinen Rechten verletzt. Der Beschwerdeausschuss des Presserates kommt zu dem Ergebnis, dass die Zeitung mit der Veröffentlichung des Leserbriefes in zweifacher Hinsicht gegen den Pressekodex verstoßen hat.
Auch bei Leserbriefen seien die publizistischen Grundsätze einzuhalten, heißt es in der Entscheidung des Beschwerdeausschusses. In dem Leserbrief seien die Grenzen zwischen einer noch zulässiger Kritik und unangemessener Darstellung überschritten worden. Bestimmte Formulierungen seien „nicht mehr durch das grundgesetzlich garantierte Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt und verletzen den Beschwerdeführer in seiner Ehre“, betont der Beschwerdeausschuss.
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