Mangelndes Verständnis für den Datenschutz
„Umfang und Inhalt des Tätigkeitsberichts des Datenschutzbeauftragten sind eindrucksvoller Ausdruck dafür, dass ein ausreichendes Verständnis für den Datenschutz in Thüringen nicht durchgängig vorhanden ist. Dieser wird allzu oft eher als lästiges Übel, denn als notwendige Umsetzung eines verfassungsrechtlich garantierten Grundrechts angesehen“, resümiert Sabine Berninger, Sprecherin für Datenschutz der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.
Die öffentliche Verwaltung macht hier keine Ausnahme. „Die rechtswidrige Datenerhebung im Zuständigkeitsbereich der Thüringer Polizei in den letzten zwei Jahren – angefangen bei der Videoüberwachung im LKA über die auch technische Überwachung von Beamten bis hin zum Auslesen von Kommunikations- und Inhaltsdaten von Personalräten, Abgeordneten und Journalisten – ist keine Aneinanderreihung unglücklicher Umstände. Sie ist Ausdruck eines mangelnden Verständnisses darüber, was Staat oder Dienstherr unter welchen Voraussetzungen tatsächlich dürfen. Die öffentliche Verwaltung, sehr viel mehr noch die Polizei, muss Vorreiter für einen verfassungsrechtlich konformen Datenschutz sein. Dies ist bislang aber nicht der Fall“, betont die Abgeordnete.
Berninger kündigt an, die fehlenden Sanktionsmöglichkeiten des Datenschutzbeauftragten gegenüber Behörden zu prüfen. Bislang dürfe der Datenschutzbeauftragte lediglich eine eher folgenlose Beanstandung aussprechen, nicht aber selbst Anordnungen oder Ersatzvornahmen verhängen. „Wir brauchen die Diskussion, ob dem Prüfrecht auch unmittelbar Konsequenzen folgen sollten. Damit würde sichergestellt, dass Datenschutzverstöße sich nicht als 'Dauerbrenner' durch mehrere Tätigkeitsberichte ziehen.“ Die Datenschutz-Politikerin sieht eine Tendenz, dass immer leichter handhabbare und kostengünstigere Möglichkeiten der Datenerhebung, zum Beispiel durch den Einsatz von Videoüberwachungstechnik, auch genutzt werden. „Insbesondere im nicht-öffentlichen Bereich der Unternehmen muss gegengesteuert und der Arbeitnehmerdatenschutz gestärkt werden. Angesichts der Übertragung der Kontrollbefugnisse an den nicht-öffentlichen Bereich ist für die kommenden Jahre zu prüfen, ob die Institution des Datenschutzbeauftragten gemessen an dem erforderlichen Aufgabenumfang ausreichend strukturell ausgestattet ist. Wir haben hier begründete Zweifel.“
Mit Blick darauf, dass Dr. Hasse angekündigt hat, das Land Thüringen im Zusammenhang mit dem Fund ungesicherter Akten in Immelborn auf Amtshilfe zu verklagen, sagt Berninger: „Es ist vollkommen unverständlich, dass das Thüringer Innenministerium bislang nicht bereit gewesen ist, einen unterstützenden Beitrag zur Herstellung eines datenschutzgerechten Zustandes zu leisten. Eigentlich ist doch zu erwarten, dass das Innenministerium das Anliegen des Datenschutzbeauftragten unterstützt. Stattdessen vollführt der Minister einen Kompetenzstreit, in dessen Ergebnis ein datenschutzwidriger Zustand länger als notwendig fortbesteht.“
