Güngör: „Grundrechte enden nicht am Werkstor einer Klinik“

Lena Saniye Güngör

Lena Saniye Güngör, arbeits- und gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, erklärt zum gestrigen Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt im Streit zwischen Ver.di und dem Sophien- und Hufeland Klinikum in Weimar: „Wenn das Gericht der Diakonie Mitteldeutschland Recht gibt und Gewerkschaften faktisch zu Statisten erklärt und mit Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro droht bei Warnstreiks am Sophien- und Hufeland-Klinikum in Weimar, dann ist das ein Schlag ins Gesicht von den 35.000 Beschäftigten in den 200 Einrichtungen des Trägers. Denn Grundrechte enden nicht am Werkstor einer kirchlichen Klinik. Das Kirchenarbeitsrecht ist kein Streikverhinderungsrecht.“

Güngör betont zu der getroffenen Abwegungsentscheidung: „Hier prallen zwei Grundrechte aufeinander: die Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz und das kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Die Erfurter Entscheidung löst diesen Konflikt aber einseitig zugunsten der Institution Kirche und zulasten der Beschäftigten. Das Gericht folgte der Linie des Bundesarbeitsgerichts von 2012 und erklärte es für ausreichend, wenn Gewerkschaften im sogenannten Dritten Weg lediglich ‚argumentativ mitwirken‘ können. Doch Gewerkschaften sind dazu da, um strukturelle Machtasymmetrien auszugleichen und Beschäftigten eine reale ‚Gegenmacht‘ zu verschaffen. Eine Gewerkschaft, die nur am Tisch sitzen und höflich argumentieren darf, aber im Zweifel nicht streiken kann, ist wie ein Feuerwehrwagen ohne Wasser: beeindruckende Symbolik, aber im Ernstfall wirkungslos. Das Erfurter Gericht ignoriert nach meinem Dafürhalten den Maßstab, dass ohne gleichwertige Verhandlungsmacht Koalitionsfreiheit nur auf dem Papier etwas wert ist.“

Gerade in der Pflege und im Gesundheitswesen, wo Personalmangel, Überlastung und vergleichsweise niedrige Löhne seit Jahren kritisiert werden, sind starke Gewerkschaften und ein wirksames Streikrecht zentrale Hebel, um bessere Arbeitsbedingungen, sichere Personalbemessung und damit eine verlässliche Patient*innenversorgung durchzusetzen, ist die Abgeordnete überzeugt. Dazu Güngör weiter: „Wenn ausgerechnet dort, wo Menschen in Pflege, Krankenhaus und Sozialarbeit arbeiten – überwiegend Frauen – Gewerkschaften in ihrer Schutzfunktion entkernt werden, ist das ein Problem.“

Die arbeits- und gewerkschaftspolitische Sprecherin fordert aber zusätzlich auch Konsequenzen auf politischer Ebene: „Dieses Urteil mag formaljuristisch auf der Höhe der bisherigen Rechtsprechung sein, diese ist aber veraltet. Ich bin genauso wie die Gewerkschaft Ver.di zuversichtlich, dass höhere Instanzen das Erfurter Urteil revidieren werden. Kirchliche Arbeitgeber, die Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder soziale Dienste betreiben und dafür öffentliche Mittel erhalten, dürfen keine Streikverbotszonen sein, bin ich überzeugt. Wir brauchen eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts, die Koalitionsfreiheit, Betriebsverfassung und Tarifautonomie auch in Diakonie und Caritas voll zur Geltung bringt. Thüringen sollte sich im Bundesrat und in den Fachkonferenzen dafür einsetzen, dass der Dritte Weg zumindest dort zurückgedrängt wird, wo öffentliche Daseinsvorsorge erbracht wird. Die Linke im Thüringer Landtag steht an der Seite der Beschäftigten in Weimar und in allen kirchlichen Einrichtungen, die nichts anderes fordern als das, was anderswo selbstverständlich ist: gleiche Rechte, starke Gewerkschaften und volle Grundrechte – auch dann, wenn ein Kreuz an der Wand hängt.“
 


 

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