DIE LINKE fordert Korrektur des Rundfunkstaatsvertrags: Keine doppelte GEZ-Gebühr für Kleingärtner im Osten!
„Wegen einer Unklarheit bei der Überführung des damaligen DDR-Rechts in bundesdeutsches Recht besteht heute die Gefahr, dass Datschenbesitzer in den neuen Ländern wegen einem Quadratmeter doppelt GEZ-Gebühren zahlen müssen – für Rundfunkgeräte zu Hause und zusätzlich für das in der Datsche“, warnt der Fraktionsvorsitzende der Thüringer LINKEN, Bodo Ramelow.
In der damaligen DDR durften Datschen und Bungalows in Gärten in der Regel bis zu 25 qm groß gebaut werden. Hingegen betrug die Grenze der Zulässigkeit in der damaligen BRD lediglich 24 qm für Wochenendhäuser. Eine Anpassung der unterschiedlichen Größen wurde im Einigungsvertrag versäumt. „Wir brauchen eine kulante Regelung für die ostdeutschen Datschen, wie sie das Bundeskleingartengesetz vor fast dreißig Jahren in den westdeutschen Ländern getroffen hat. Das hat nichts mit Wohlwollen zu tun, sondern ist aus Gründen der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens geboten“, betont der Fraktionschef.
Nach eigenen Angaben seien in allen ostdeutschen Ländern rund 500.000 Grundstückseigentümer von einer solchen Regelungslücke betroffen. In Thüringen fielen etwa 50.000 Grundstücke durch das Gesetzesloch. Nach Einschätzung des Landespolitikers wäre ein Protokollzusatz oder eine Klarstellung zum Rundfunkgebühren-Staatsvertrag ausreichend, um die ostdeutschen und westdeutschen Wochenendgrundstücke gleichzustellen. „Auf jeden Fall muss erreicht werden, dass keine nachträglichen Lasten auf die Datscheneigentümer abgewälzt werden, weil sich beim Einigungsvertrag niemand um einen Quadratmeter Gartenlaube gekümmert hat“, so abschließend Ramelow.
