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Apothekenschließung in Erfurt: Landesamt für Verbraucherschutz schützt Patienten nicht wirksam

Patientinnen und Patienten wurden von der Schließung der drei Apollo-Apotheken in Erfurt kalt erwischt. Nachdem sie am Donnerstag im Vertrauen darauf, ihre Medikamente am folgenden Tag zu erhalten, ihre Rezepte abgaben und zum Teil schon bezahlten, wurden die Filialen am Donnerstagabend geschlossen. Grund war der Tod des Besitzers, der zum sofortigen Verfall der Betriebserlaubnis führte. "Anstatt sicherzustellen, dass die bestellten und bereits bezahlten Medikamente herausgegeben werden können, zieht sich das Landesamt für Verbraucherschutz auf das Apothekergesetz zurück", kritisiert Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.

Wenn es sich um CDs oder Kinderspielzeug handeln würde, wäre der Verweis auf den Insolvenzverwalter nachvollziehbar. "Aber kranke Menschen mit einem Hinweis auf die Gesetzeslage abzuspeisen und ihnen ihr Eigentum vorzuenthalten, ist ein Armutszeugnis für das Landesamt", stellt Ramelow fest. Unverständlich sei, dass die in den Filialen angestellten Apotheker die Verantwortung für die Herausgabe der Medikamente nicht übernehmen wollten. "Dann muss es jetzt möglich sein, dass Apothekerinnen oder Apotheker im Auftrag des Sozialministeriums unverzüglich die Herausgabe der Medikamente übernehmen."

"Ich fordere die Landesregierung auf, in ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass die betroffenen Menschen ihre Medikamente erhalten, ohne dass sie ein weiteres Mal zum Arzt müssen oder diese erneut zu bezahlen haben", so der Fraktionsvorsitzende weiter. Es könne niemandem zugemutet werden, nach einem bereits erfolgten Arztbesuch am Freitagnachmittag zum kassenärztlichen Notfalldienst ins Krankenhaus zu müssen oder das gesamte Wochenende auf seine Medikamente zu verzichten.

"Außerdem brauchen wir einen Notfallplan", fordert Ramelow. Das Sozialministerium müsse zusammen mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und der Apothekerkammer ein Regelwerk entwickeln, um bei filialisierenden Apotheken in einer solchen Situation die Akutversorgung für mindestens 24 Stunden sicher zu stellen.


 

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