Zweifel an Strukturen zur Hygienekontrolle
„Die mit Verspätung erarbeitete Thüringer Hygieneverordnung beinhaltet im wesentlichen alle Anregungen der Fraktion nach verbindlicher Festlegung zum Einsatz von Hygieneärzten in Krankenhäusern und Hygienebeauftragten in Krankenhausabteilungen“, erklärt Jörg Kubitzki, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion die LINKE im Thüringer Landtag, und bezieht sich auf die heutige Sozialausschusssitzung.
Bereits mit einem Antrag aus dem Jahr 2010 habe die Linksfraktion gefordert, dass es für die Krankenhäuser landesweite Regelungen zur Qualitätssicherung im Rahmen einer Verordnung geben muss und Krankenhäuser ab einer Kapazität von 400 Betten künftig einen Krankenhaushygieniker beschäftigen müssen. Neben dieser Forderung haben auch schon lange überfällige Regelungen u.a. nach Erfassung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen, Bildung einer Hygienekommission sowie einer Absicherung der Beratung durch Krankenhaushygieniker Niederschlag gefunden. Auch Verbindliches zur Aus- und Fortbildung von Hygienefachkräften (Fachärzte, Schwestern bzw. Pfleger, Ingenieure) finden sich im Entwurf der Verordnung wieder.
Nicht geklärt sei nach Angaben des Politikers, wann und in welcher Regelmäßigkeit die Gesundheitsämter die Ergebnisse und Auswertungen der einzelnen Einrichtungen kontrollieren. Des Weiteren sei nicht klar, wie und durch wen die Berichterstattung hierüber erfolgt. „Ich habe erhebliche Zweifel an den Festlegungen zur Schaffung von wirksamen Strukturen der Hygienekontrolle in den Krankenhäusern unter Einbeziehung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und dass dieser auch regelmäßig die Kontrollen durchführen kann. Fraglich ist auch, ob die bisherige Finanzierung über den Kommunalen Finanzausgleich ausreicht, um diese Aufgabe in den Gesundheitsämtern vollumfänglich zu realisieren“, betont Kubitzki abschließend.
