Zwangsverrentung abschaffen

„Es ist eine Schande, dass es durch die Jobcenter so viele Zwangsverrentungen gibt, obwohl bereits im vergangenen Jahr das Sozialgericht in Dresden in einem Urteil festgestellt hat, dass es rechtswidrig sei, SGB-II-Bezieher zur vorzeitigen Beantragung der Altersrente aufzufordern, wenn zuvor die zu erwartende Rentenhöhe nicht ermittelt wurde, sagt Ina Leukefeld, arbeitspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Thüringer Landtag, angesichts der heutigen Meldung (TLZ), dass sich seit 2011 in Thüringen nach Schätzungen die Zahl der Zwangsverrentungen verdoppelt hat (die genaue Zahl ist nicht bekannt).

Seit Jahren hatte die LINKE gegen die Zwangsverrentungen protestiert, sich für eine Gesetzesänderung eingesetzt und entsprechende Anträge in den Deutschen Bundestag eingebracht. Auch der letzte Antrag Ende Juni scheiterte Ende im zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales an den Stimmen der Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD. Die LINKE forderte, die im SGB II enthaltene Verpflichtung aufzuheben, einen vorzeitigen Rentenantrag zu stellen zu müssen. Auch sollten die Jobcenter keine Berechtigung mehr haben, unabhängig vom Willen der Betroffenen einen Rentenantrag stellen zu dürfen.
   
„Die Abschaffung der skandalösen Zwangsrente ist längst überfällig. Es ist mir unverständlich, wie die SPD-Bundestagsabgeordneten einen solchen Antrag ablehnen können. Darüber wird auch in Thüringen zu reden sein. B90/DIE GRÜNEN haben den Forderungen der LINKEN zugestimmt. Ich werde mich dafür einsetzen, dass meine Fraktion im nächsten Plenum nach der Sommerpause dazu eine Aktuelle Stunde beantragt“, so Ina Leukefeld weiter. Den Betroffenen empfiehlt die Politikerin, nicht auf die Zwangsverrentung durch das Jobcenter zu warten, sondern bereits bei der Aufforderung, einen Rentenantrag zu stellen, in Widerspruch zu gehen.

„Mit einem würdigen Übergang in Rente für Hartz IV-Empfänger und Langzeitarbeitslose hat das alles nichts mehr zu tun. Deshalb wollen wir in Thüringen mit dem Programm öffentlich geförderte Beschäftigung dagegen halten und dafür sorgen, dass sinnvolle Arbeit geleistet wird, wenn die betroffenen Menschen das möchten. Schließlich wird oft genug betont, dass wir jede und jeden und brauchen und sie nicht aufs Altenteil abgeschoben werden dürfen. Politik darf nicht nur schwätzen, sondern muss handeln. Das ist in diesem Fall einmal mehr versäumt worden.“

Hintergrund:

Zwangsverrentung entsteht, wenn Jobcenter Arbeitslosengeld-II-Beziehende ab dem 63. Lebensjahr (nach § 12 a SGB II) auffordern, einen Rentenantrag zu stellen. Kommen die Betroffenen dieser Aufforderung nicht nach, kann das Jobcenter einen Rententrag stellen – auch gegen ihren Willen. Nur in Ausnahmefällen – im Falle einer sogenannten Unbilligkeit – sind die Betroffenen nicht verpflichtet, die vorgezogene Altersrente unabhängig von deren Höhe als Ersatz für das Arbeitslosengeld II in Anspruch zu nehmen.
Die genaue Anzahl der von Zwangsverrentung Betroffenen ist derzeit nicht bekannt, da die Bundesregierung Zwangsverrentung statistisch nicht erfasst bzw. die Zahlen nicht veröffentlicht. Schätzungen gehen davon aus, dass 2014 rund 65.000 Menschen von einer Zwangsverrentung bedroht waren und die Zahl für 2015 noch höher liegt. Die erzwungene Frühverrentung bedeutet Abschläge auf die Rentenleistungen in Höhe von 0,3 Prozentpunkten im Monat und dies bis zum Lebensende. Die Renten werden auf Dauer bis zu 14,4 Prozent gekürzt, wenn die Rente erst ab 67 voll greift. 

Mehr aktuelle Themen