Zugang zum Master nicht einschränken
„Die von der Landesregierung vorgeschlagene Novellierung des Hochschulzulassungsgesetzes sieht eine restriktive Einflussnahme bei der Zulassung zu einem Studium vor. Das kann und wird DIE LINKE nicht akzeptieren“, sagt die hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Dr. Karin Kaschuba.
Zudem gehe es bei dieser Frage um grundsätzliche Probleme, auch wenn Minister Matschie diese in der Debatte zu Unrecht verneint habe. „Man benötigt nicht viele landesegoistische Lösungen, sondern ein bundesweites Hochschulzulassungsgesetz und damit einheitliche Standards. In jedem Fall muss verhindert werden, dass mit dem Föderalismus das Recht auf einen Studienplatz noch weiter eingeschränkt wird“, unterstreicht die Abgeordnete der LINKEN.
Und es bleibe bei allen Regelungen „immer der fade Beigeschmack, dass es nicht um Bildung geht, sondern nur um eine neue verschleierte Sparmaßnahme“, kommentiert Frau Kaschuba den Gesetzentwurf der Landesregierung. Wer ernsthaft das Ziel verfolge, die Studienplatzkapazitäten auszubauen, komme an einer deutlichen Erhöhung der Hochschulmittel nicht vorbei. Denn trotz der Hochschulpakte und diverser Exzellenzinitiativen seien Hochschulen noch immer nicht adäquat ausgestattet.
Nach der umfänglichen und von außerordentlich vielen Experten geäußerten Kritik bis hin zu Demonstrationen von Studierenden und Hochschullehrern an der Art der Umsetzung des Bolognaprozesses, sei es verwunderlich, wie die Regierung über diesen Sachverhalt mit ihrer Gesetzesnovelle hinweg gehe. Mit der angebotenen scheinbaren Problemlösung, die man im Gesetz verankere, werde ein Freibrief erteilt, um den Zugang zum Masterstudiengang zu verwehren.
„Dabei benötigen wir mehr Studierende und zudem das elementare, gesetzlich verankerte Recht auf einen Masterstudienplatz für jeden mit Bachelorabschluss“, so Kaschuba abschließend.
