Ziel verfehlt: Längere Ladenöffnung bringt weder gerechtere Entlohnung noch höhere Kaufkraft
"Drei Jahre nach Inkrafttreten des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes fällt die Bilanz kläglich aus, denn verlängerte Ladenöffnungszeiten in Thüringen haben weder zu Umsatzsteigerungen noch zu Kaufkrafterhöhung und schon gar nicht zu Beschäftigungszuwachs im Einzelhandel geführt", sagt Ina Leukefeld, Sprecherin für den Arbeitsmarkt der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.
Die Auswirkungen des Ladenöffnungsgesetzes auf die Wirtschaft und die Beschäftigungsentwicklung im Thüringer Einzelhandel waren Gegenstand einer Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Leukefeld. "Die Antwort der Landesregierung bestätigt, dass die verlängerten Öffnungszeiten die Situation des Thüringer Einzelhandels und ihrer Beschäftigten in keiner Weise verbessert hat", stellt die Arbeitsmarktpolitikerin fest und bekräftigt gleichzeitig die Forderung, dass die Menschen stets vor Profitinteressen stehen müssen.
"Bereits vor mehr als drei Jahren, als das Ladenöffnungsgesetz in Thüringen in Kraft trat, hat meine Fraktion mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz nicht zu einem höheren Einzelhandelsumsatz und mehr Kundenfreundlichkeit beitragen wird. Vielmehr werden die kleinen und mittelständischen Unternehmen getroffen, die nicht in der Lage sind, im harten Wettbewerb gegen große Handelsketten zu bestehen, denn sie können weder das Personal vorhalten noch zusätzliche Betriebsausgaben durch verlängerte Öffnungszeiten mit erhöhten Umsätzen schultern. Des Weiteren hat sich die Beschäftigungsquote im Einzelhandel durch verlängerte Ladenöffnungszeiten nicht erhöht. Teilzeitjobs und Jobs in geringfügiger Beschäftigung verdrängen Vollzeitjobs, eine Steigerung der Kaufkraft war - wie erwartet - nicht zu verzeichnen. Damit wurden auch in Thüringen die Ziele einer längeren Ladenöffnung nicht erfüllt", stellt die Arbeitsmarktexpertin Leukefeld abschließend fest und bekräftigt ihre Forderung nach gerechter Entlohnung, strikter Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen für die Beschäftigten des Einzelhandels sowie Steigerung der Kaufkraft durch die Verabschiedung eines Mindestlohngesetzes.
