Windenergie-Anlagen: Beteiligung bei Standortsuche gewährleistet

Steffen Harzer

„Bereits heute ist im Prozess um die Ausweisung von Windparks und der Baugenehmigung von Windenergieanlagen eine umfangreiche Beteiligung von Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern gegeben. Das erfolgt allein aus den umfangreichen gesetzlichen Vorgaben, die durch die Betreiber und Planer von Windenergieanlagen zu beachten und einzuhalten sind. Neben den naturschutz- und umweltfachlichen Vorgaben gehören dazu auch ganz konkrete Vorgaben zum Schutz der Bürger vor gesundheitsbeeinträchtigenden Immissionen“, unterstreicht Steffen Harzer, Sprecher für Energiepolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, mit Blick auf Forderungen der CDU nach mehr Mitsprache bei Standorten für Windkraftanlagen.

Steffen Harzer weist darauf hin, dass unabhängig vom Paragraphen 35 Baugesetzbuch (BauGB) die Planungshoheit nach wie vor bei den Kommunen liegt und es diese nicht davon abhält, auch im Außenbereich planungsrechtliche Vorgaben für ihr Gemeindegebiet zu erlassen. „Offenkundig negiert Herr Gruhner von der CDU aus mangelnder Erfahrung oder aus Unwissenheit, dass die regionalen Planungsgemeinschaften kommunale Einrichtungen sind, die im Auftrag der Kommunen arbeiten. Diese weisen entsprechend der gesetzlichen Regelungen Windvorranggebiete aus, die aber wiederum erst durch das Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Standort-Kommunen ins Baurecht gesetzt werden“, so Harzer.

Eine Änderung des Paragraphen 35 BauGB bringe daher außer einem „Quasi-Bauverbot“ für Windkraftanlagen und einem Ende der Energiewende nichts. „Im Übrigen versucht die Thüringer CDU, wieder einmal davon abzulenken, dass die Zuständigkeiten für die Bau- und Energiepolitik bei der CDU-geführten Bundesregierung und nicht bei der Thüringer Landesregierung liegen“, so der Abgeordnete.

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