Widerrechtliche Kündigungen bei einer Tochterfirma der Mediengruppe Thüringen?
Rainer Kräuter, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, macht auf einen Fall massenhafter, mutmaßlich widerrechtlicher Kündigungen und eine haarsträubenden Taktik, „freiwillige“ Aufhebungsverträge abzuschließen, aufmerksam.
Ende 2014 hatte die Zeitungsgruppe Thüringen (ZGT, inzwischen Mediengruppe Thüringen, MGT) über ein Tochterunternehmen Teile des insolventen CMAC-Verlags (Erfurt) gekauft und dessen Vertriebs-, Logistik- und Beilagengeschäft übernommen, darunter das Anzeigenblatt „Die Hallos“. Die zu diesem Zweck neu gegründete „INKO Logistik GmbH“, eine 100-prozentige Tochter der ZGT, verpflichtete sich, einen Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen eines Betriebsübergangs zu übernehmen. Die bisherigen Arbeitsverträge sollten entsprechend der gesetzlichen Regelungen fortgelten.
Obwohl bei einer Betriebsübernahme die Arbeitsverhältnisse für ein Jahr unkündbar sind, wurde die übernommene Belegschaft bereits nach fünf Monaten – nach Auffassung der Geschäftsführung fristgerecht – gekündigt. Den Gekündigten wurde eine einmalige Prämienzahlung angeboten. „Wollte man hier möglicherweise gerechtfertigten Kündigungsschutzklagen mit vergleichsweise geringem finanziellem Einsatz vorbeugen“, fragt Kräuter. Er weist zudem auf Informationen hin, wonach die Kunden der INKO Logistik in ein anderes Tochterunternehmen der ZGT umgeschichtet worden seien und für INKO Logistik keine Aufträge mehr existierten. Rainer Kräuter: „Schaltet man so die Konkurrenz aus?“
Dem Landtagsabgeordneten liegen zudem Unterlagen vor, aus denen ersichtlich sei, dass die INKO Logistik-Chefetage mit leitenden Angestellten Prämienzahlungen vereinbart habe, eine Art von Kopfprämien für den Abschluss von Aufhebungsverträgen mit den Beschäftigten. Rainer Kräuter zeigt sich entsetzt, „wie dieses Unternehmen mit seinen Beschäftigten umgeht“. Er sei gespannt, wie in dem einen oder anderen Fall die juristische Entscheidung über solche Praktiken ausfallen werde.
Rainer Kräuter betont, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Rechte nur wirksam schützten und vertreten können, wenn sie sich in Gewerkschaften organisieren sowie Betriebs- und Personalräte wählen. Er hoffe, „dass sich die Beschäftigten der INKO Logistik einen starken Partner suchen, beispielsweise für die Klärung der wichtigen Frage, ob durch die Zeichnung der Aufhebungsverträge eine dreimonatige Sperrfrist für die Zahlung der Transferleistungen durch die Arbeitsämter eintritt“. Gewerkschaften seien dafür der richtige Partner, so der Abgeordnete abschließend.
