Weiterhin Skepsis gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung
"Auch nach der Debatte im Landtag bleibt Skepsis, ob das Kita-Gesetz nicht letztlich von den Kommunen und Eltern bezahlt werden muss, wann es in Kraft tritt und wie viel von dem vorgelegten Gesetzentwurf übrig bleibt, wenn es durch die Ausschüsse ist", erklärt Margit Jung, Sprecherin für Familienpolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.
Das zeige schon die Liste der Anzuhörenden mit 34 Organisationen und die Tatsache, dass der Gesetzentwurf in fünf Ausschüsse überwiesen worden ist. Hinzu komme, dass der Zeitpunkt der Anhörung ohne Not nicht schon im Februar, sondern erst im März stattfinde. "Nach einem zügigen Verfahren sieht das nicht aus", kritisiert Frau Jung. Das Gleiche gelte für die Finanzierung. Sie habe sehr wohl vernommen, dass Minister Matschie betont habe, die Landesregierung werde die Kosten voll und ganz übernehmen. An ihr läge es nicht, wenn die Kommunen die Elternbeiträge erhöhen würden. Das hatte auch schon die alte Regierung gesagt, nachdem sie fast 50 Mio. Euro im Kita-Bereich gekürzt hatte, konstatiert die Familienpolitikerin der LINKEN.
"Die Frage bleibt aber: Reichen die zusätzlichen Zuschüsse im KfA aus, um all die anderen Aufgaben zu finanzieren, die die Kommunen übernehmen müssen oder fehlt dann Geld an anderer Stelle?" fragt die Familienpolitikerin. "Geld, das sich die Kommunen dann letztlich wieder von den Eltern holen?"
Jetzt könnten die Eltern nur hoffen, dass die Landesregierung zu ihrem Wort stehe. Damit die internen Querelen, die die beiden Fraktionen bei der Erstellung des Gesetzentwurfes hatten, nicht im parlamentarischen Verfahren wieder ausbrechen und den Gesetzentwurf völlig verwässern, müssen für das Volksbegehren ab 10. Februar mit voller Kraft Unterschriften gesammelt werden. "Wir sind Teil dieses Volksbegehrens und wir werden es kräftig unterstützen", sagt Margit Jung. Von der Opposition werde verlangt, dass sie ohne vorgelegten Haushalt den Versprechungen eines Ministers glaube, der bis vor kurzem die andere Regierungsfraktion nicht hinter sich hatte. "Wir bleiben skeptisch und werden erst dann dem Gesetz zustimmen, wenn die Ziele des Volksbegehrens tatsächlich umgesetzt sind", schließt Frau Jung.
