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Weiterhin hohe Hürden für transparente Verwaltung

Der Gesetzentwurf der Landesregierung für die Neufassung des Thüringer Informationsgesetzes stieß in der heutigen Plenardebatte auf deutliche Kritik der Fraktion DIE LINKE, die bereits im März 2011 einen eigenen Vorschlag für ein Gesetz dem Landtag vorgelegt hatte.

Die LINKE-Innenpolitikerin Martina Renner monierte, dass auch weiterhin "die Hürden für einen freien Zugang zu Informationen bei den öffentlichen Verwaltungen hoch sein werden".

Frau Renner kritisierte, dass Bereiche der öffentlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Verwaltung benannt werden, für die der Informationsanspruch nicht oder nur eingeschränkt gilt. "Der Gesetzentwurf ist in erster Linie behörden- statt bürgerfreundlich. Dass nach drei Monaten Untätigkeit der Verwaltung ein Antrag als abgelehnt gelten soll und der Antragsteller darüber noch nicht einmal informiert wird, ist Beleg für den fehlenden Willen in der Landesregierung, einfache und bürgernahe Verfahren zu schaffen, um die Informationsfreiheit auch tatsächlich verwirklichen zu können."

Für die Linksfraktion soll der freie Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorliegenden Informationen drei Funktionen erfüllen: Erstens, die Möglichkeit, jederzeit Kenntnis über eigene Daten zu erlangen. Zweitens, stärkere Kontrolle des Verwaltungshandelns zu ermöglichen, um schließlich zu einer Erhöhung der Akzeptanz für Behördenentscheidungen zu kommen. "Drittens möchten wir aktive Bürgerbeteiligung unterstützen", sagte Frau Renner. Strukturell begründete Bereichsausnahmen stünden dem entgegen.

Martina Renner kündigte an, in die nun folgenden Ausschussberatungen eigene Vorstellungen der LINKE-Fraktion einzubringen sowie auf eine mündliche und öffentliche Anhörung zu drängen.

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