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Wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu kirchlichen Arbeitgebern

Rainer Kräuter

Am 25. Oktober 2018 entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, dass die Konfession bei kirchlichen Arbeitgebern keine Rolle spielen darf, wenn es nicht direkt um Arbeitsbelange der Kirche geht. Rainer Kräuter, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, kommentiert: „Das ist ein gutes Signal an die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kirchlichen Einrichtungen und diejenigen, die es noch werden wollen. Eine Konfessionslosigkeit darf im Bewerbungsverfahren für kirchliche Einrichtungen keine Rolle spielen.“

Eine konfessionslose Klägerin hatte sich als Referentin zur Erarbeitung eines Berichts zur Umsetzung der UN-Antirassismuskonvention beworben und in ihren Unterlagen angegeben, dass sie konfessionslos sei. Sie wurde nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen und auch nicht eingestellt. Sie fühlte sich dahingehend benachteiligt, dass ihr die Beklagte, ein Werk der evangelischen Kirche, aufgrund ihrer Nichtzugehörigkeit zur Kirche die Stelle verwehrte.

„Das ist ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts, da die Kirchen wichtige Arbeitgeber sind. Völlig klar ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchen, die auch im Kontext von Kirche arbeiten, ihre Konfession angeben müssen und entsprechend eingestellt werden. Wenn aber die Kirchen Arbeitsaufträge vergeben, die keinen direkten Bezug zur Religion haben, dann haben auch sie sich an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu halten und dürfen Bewerberinnen und Bewerbern keine Nachteile wegen deren Konfession entstehen lassen“, so der Gewerkschaftspolitiker.

Rainer Kräuter weiter: „Ich halte es für ein hohes Gut, dass sich Menschen für ihre Rechte einsetzen, wenn sie nicht fair behandelt werden. Dass dieses hohe Gut auch für Gerechtigkeit sorgen kann, zeigt dieses Urteil. Ich danke der Klägerin für ihr Engagement, sich für ihre Belange auch in der höchsten Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit eingesetzt zu haben.“

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