Vorwürfe an Sicherheitsbehörden spitzen sich zu
Die Veröffentlichungen zur V-Mann-Tätigkeit eines Mitbeschuldigten im NSU-Verfahren wirft auch für den Thüringer Untersuchungsausschuss neue Fragen auf. "Es wird immer offensichtlicher, dass das neonazistische Terrornetzwerk NSU unterstützende Umfeld von staatlichen Informanten der Geheimdienste und der Polizei durchsetzt gewesen ist", so die Innenexpertin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Martina Renner. "Die bislang begründeten Vorwürfe gegenüber Sicherheitsbehörden, nicht wirklich nachhaltig alles für das Auffinden des so genannten Trios getan zu haben, erfahren eine immer weitere Zuspitzung."
"Dass erst jetzt bekannt wurde, dass Thomas S. mindestens das Berliner Landeskriminalamt mit Informationen versorgte, wirft dabei ein ganz anderes Licht sowohl auf die Aktenlöschungen im Bundesamt für den Verfassungsschutz als auch auf die bislang fehlende Umsetzung eines Beweisbeschlusses des Thüringer Untersuchungsausschusses durch die Landesregierung", sagt Renner. Auf Antrag der Linksfraktion hat der Untersuchungsausschuss bereits im März die Landesregierung aufgefordert, "die Mitteilung der sächsischen Sicherheitsbehörden an das Thüringer Landeskriminalamt über die Ergebnisse der Wohnungsdurchsuchung bei Thomas S. in Chemnitz sowie über die dabei aufgefundene Adressliste mit den darin enthaltenen Namen und Informationen zu Mundlos und Zschäpe sowie weiteren heute als Unterstützer der NSU bekannten Personen sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Vorgänge über anschließende Maßnahmen" zu übergeben. Die Erfüllung dieses Beweisantrages steht bislang noch aus.
Nach Aussage von Renner finden sich in den Unterlagen des Ausschusses auch Hinweise darüber, dass auch das Thüringer Landeskriminalamt beabsichtigte, eine eigene V-Person in den "Thüringer Heimatschutz" (THS), der militanten Neonazi-Struktur, aus dem heraus sich das Terrornetzwerk NSU entwickelte, einzuschleusen. "Bislang hat die Landesregierung den Einsatz von V-Personen der Polizei im THS in parlamentarischen Anfragen (z.B. DS 5/4198) immer verneint. Der Aktenhinweis wirft nun die Frage auf, ob diese Aussage der Wahrheit entspricht. Angesichts der immer wieder zu Tage tretenden Veröffentlichungen über V-Personen, zurückgehaltenen Informationen und Unterlagen ist die Glaubwürdigkeit der Sicherheitsbehörden erheblich gestört", so Martina Renner. Die Abgeordnete verweist darauf, "wenn es diese geplante V-Person gab, ist dringend zu klären, welche Informationen diese geliefert hat und welche Informationen der Zielfahndung gegebenenfalls aus dem Einsatz von V-Personen vorlagen". Die Fraktion DIE LINKE kündigt an, entsprechende Fragen der Landesregierung erneut vorzulegen.
