Verstößt Finanzminister Dr. Voß (CDU) gegen das Haushaltsgesetz?
Mike Huster, finanzpolitischer Sprecher der Linksfraktion, verlangt die schnellstmögliche Klärung offener Fragen, was die Rücklagen des Landes betrifft. Konträre Auffassungen zwischen der Fraktion DIE LINKE und der mitregierenden SPD einerseits sowie Finanzminister Dr. Voß zur Verwendung des Jahresabschlusses 2013 standen im Haushalts- und Finanzausschuss im Mittelpunkt der strittigen Debatte.
Mit großer Mehrheit wurde ein Beschluss gefasst, der die Landtagsverwaltung um Prüfung bittet, ob die angekündigte Verwendung des Jahresergebnisses durch den Minister gegen das geltende Haushaltsgesetz verstößt. Dabei geht es konkret um Paragraph 3 des Thüringer Haushaltsgesetzes 2013/2014, der die Verwendung von Überschüssen und Mehreinnahmen regelt und in dem es heißt: "(1) Überschüsse aus dem Vorjahr werden einer Rücklage zugeführt, soweit sie nicht bereits in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 veranschlagt wurden. (2) Mehreinnahmen sind, soweit sie nicht zur Deckung unvorhergesehener und unabweisbarer Mehrausgaben zur Gewährleistung des Haushaltsausgleichs benötigt werden, zur Tilgung von Schulden oder zur Bildung von Rücklagen oder zur Abfinanzierung von Rechtsverpflichtungen zu verwenden."
Der Thüringer Finanzminister hatte den Jahresabschluss für den Landeshaushalt 2013 und die Verteilung des Überschusses von 438 Millionen Euro, der sich aus Mehreinnahmen in Höhe von 242 Millionen Euro und Minderausgaben von 196 Millionen Euro zusammensetzt, vorgestellt. Laut Haushaltsgesetz dürfe der Minister nur über die Mehreinnahmen entscheiden und festlegen, welcher Teil davon zur Schuldentilgung oder zur Abfinanzierung von Verpflichtungen verwendet werde, so Huster. Die Minderausgaben würden demnach direkt in die Berechnung des Überschusses und somit in die Rücklage fließen. "Das wären dann richtigerweise 196 Millionen Euro und nicht wie von Dr. Voß ausgewiesen, 100 Millionen Euro", betont der LINKE Finanzpolitiker.
Pikant sei außerdem, dass ausgerechnet die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD mit dem Beschluss zum Haushaltsgesetz 2013/14 den Paragraph 3 veränderten, gegen den der Finanzminister nun offenbar verstoße. Mike Huster bezeichnete bereits in der Vergangenheit die geplante Einbeziehung der Sondervermögen in den Abbau von alten Verbindlichkeiten als grundsätzlich richtigen Schritt. "Allerdings müssen geltende Gesetze unbedingt eingehalten werden. Ob die Rücklage im Ergebnis der Haushaltsberatungen 2015/16 für die Schuldentilgung, für die Sondervermögen oder für andere Aufgaben des Landes eingesetzt wird, ist somit nicht Sache des Finanzministers, sondern des Haushaltsgesetzgebers. Und das ist der Landtag", so Mike Huster abschließend.
