Verfassungsrechtliches Mindestmaß für Mitbestimmung und demokratische Teilhabe anheben
In der nächsten Woche wird der Thüringer Landtag einen Antrag zur Änderung der Verfassung diskutieren, mit dem die Fraktion DIE LINKE das einzuhaltende Mindestniveau für die Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst anheben will. Dazu erklärt die Innenpolitikerin der Fraktion DIE LINKE, Martina Renner:
"In der Thüringer Verfassung existiert bislang nur eine sehr vage und schwache Beschreibung des Mindestniveaus, das bei der Gestaltung von Mitbestimmungsrechten eingehalten werden muss. Das gegenwärtig in Thüringen geltende Personalvertretungsrecht regelt in der Folge dann auch nur unzureichend die Mitbestimmung, was Berufsverbände, Gewerkschaften und Personalräte immer wieder kritisiert haben."
Insbesondere vor den bevorstehenden umfassenden Reformen im Dienstrecht und einer noch ausstehenden Funktionalreform in Thüringen, aber auch vor dem Hintergrund des forcierten Stellenabbaus im Öffentlichen Dienst sollten nach Ansicht der Linksfraktion die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst in ihren Belangen mitentscheiden können. "Ein modernes Verständnis vom Öffentlichen Dienst bedeutet, den Beschäftigten mehr Verantwortung durch einen breiten Mitbestimmungskatalog und ein eigenes Initiativrecht zu übertragen, die diese gemeinsam mit der Dienststelle wahrnehmen. Die Grundlage für tatsächlich modernes Personalvertretungsrecht soll mit unserer Änderung der Verfassung geschaffen werden", so Renner.
Das Personalvertretungsgesetz wurde zuletzt Ende 2011 verändert. "Obwohl viele rückständige Regelungen wieder aus dem Gesetzentwurf verbannt wurden, blieb die Novelle hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten zurück. Eine Verfassungsänderung wird dazu führen, das Gesetz weiter im Interesse von mehr Mitbestimmung und demokratischer Teilhabe zu entwickeln", unterstreicht die Innenexpertin der LINKEN.
Die vorgeschlagene Änderung des Artikels 37 Absatz 3 der Thüringer Verfassung lautet: "Die Beschäftigten und ihre Verbände haben das Recht auf Mitbestimmung in Angelegenheiten ihrer Betriebe, Unternehmen oder Dienststellen. In Dienststellen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen und Betrieben bestimmen die Personalvertretungen bei allen Angelegenheiten und Maßnahmen mit, die die Belange der Beschäftigten betreffen. Die Personalvertretungen haben zur wirksamen Erfüllung ihrer Aufgaben das Recht auf rechtzeitige und umfassende Information. Das Nähere regelt ein Gesetz."
Gewerkschaften hatten sich im Vorfeld positiv zu diesem Vorschlag geäußert.
